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Keine Abgabe auf MP3-Player


Artikel erschienen in Swiss IT Magazine 2005/13

     

Aufgrund der Vernehmlassung zur Revision des Urheberrechts hat der Bundesrat einige strittige Punkte gestrichen. So die Abgabe auf Festplatten in MP3-Playern. Dies, da man fürchtet, dass die Gerätevergütung zu einer Mehrbelastung der Konsumenten führen könnte. Beibehalten wurde dagegen die Vergütung auf Leerdatenträger, allerdings darf es zu keiner Doppelbelastung der Konsumenten kommen. Für rote Köpfe bei den Musik-Labels und den Filmvermarktern dürfte die Einstellung zu den Tauschbörsen sorgen. So soll der reine Download von Dateien weiter erlaubt sein – das Anbieten bleibt strafbar. Dies, da der Download dem persönlichen Gebrauch einer Privatkopie gleichzusetzen sei. An den Wünschen der Rechteinhaber orientiert sich der Bundesrat punkto Kopierschutz. So wird wie in anderen europäischen Ländern das Umgehen von Kopiersperren strafbar sein.
Auch das Verbreiten der dazu nötigen Programme und Anleitungen.




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