Kopieren bleibt erlaubt


Artikel erschienen in Swiss IT Magazine 2006/21

     

Die Rechtskommission des Ständerats hat sich mit der Vorlage zur Urheberrechtsrevision beschäftigt und nur leichte Korrekturen am Vorschlag des Bundesrates vorgenommen. Grundsätzlich soll das Kopieren urheberrechtlich geschützter sowie eine allenfalls dazu nötige Umgehung von technischen Schutzmassnahmen weiterhin verboten werden. Allerdings sind Ausnahmeregelungen für private und wissenschaftliche Zwecke vorgesehen. So sollen beispielsweise im Gegensatz zu Deutschland Privatpersonen weiterhin Digital-Rights-Management-Systeme umgehen dürfen, sofern dies für den privaten Gebrauch und für gesetzlich erlaubte Verwendung erfolgt. Auch das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Werken aus dem Internet zum persönlichen Gebrauch soll im bisherigen Umfang erlaubt bleiben. Das heisst, dass man ohne Angst vor Konsequenzen Daten aus Tauschbörsen beziehen kann, sofern man selber keine Daten anbietet.
Bedenken von Künstlern bezüglich DRM und der damit einhergehenden potentiellen Gefährdung der Kunstfreiheit verhallten dagegen weitgehend ungehört. Sie hatten im Rahmen des Projekts Kunstfreiheit.ch eine Unterschriftenaktion gegen das neue Urheberrechtsgesetz lanciert.
Mit der Revision soll das Urheberrechtsgesetz an zwei Abkommen mit der Weltorganisation für geistiges Eigentum WIPO ange­glichen werden. Der Ständerat wird das Geschäft in der Wintersession beraten.


Teures Happy-Birthday

Auch Australien soll ein neues Urheberrechtsgesetz bekommen. Es soll den Behörden ermöglichen, selbst geringe Vergehen zu verfolgen. Kritiker monieren, dass man über das Ziel hinausgeschossen sei und nach der aktuellen Vorlage sogar das Singen von Geburtstagsständchen auf öffentlichen Grund als Urheberrechtsverletzung angesehen und mit rund 1200 Franken bestraft werden könnte.




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