Strafbare Viren-Anleitungen
Artikel erschienen in Swiss IT Magazine 2003/16
Wer in der Schweiz einen Datenträger handelt, der Anleitungen zur Programmierung von Viren enthält, macht sich strafbar. Das Bundesgericht wies eine Klage eines Mannes ab, der vorinstanzlich zu zwei Monaten Haft und 5000 Franken Busse verurteilt worden war. 1996 importierte der Mann über 3000 CDs mit Know-how über Viren, trojanische Pferde und das Knacken von Passwörtern.