Langwieriger Kampf gegen Spam
Artikel erschienen in Swiss IT Magazine 2003/13
Nachdem AOL schon mehrere Spammer zum Teil mit Erfolg vor den Richter gezerrt hat, gab nun auch Microsoft bekannt, dass das Unternehmen gegen 15 Vertreiber von Werbe-Mails in den USA und Grossbritannien Klagen eingereicht hat und offenbar auf die abschreckende Wirkung hofft.
Bei Microsoft Schweiz allerdings wird man vorläufig nichts gegen die Werbe-Mail-Versender unternehmen können, da hierzulande bis heute noch keine Gesetzesgrundlage besteht. Laut Microsoft würden Vorstösse dieser Art, wenn überhaupt, aus dem Hauptsitz in Redmond kommen, wo sich die hauseigene Rechtsabteilung befindet.
Hingegen wolle man bei MSN in Zukunft strenger gegen Spammer vorgehen. So habe man für die E-Mails, die die bereits eingebauten Filter bei Hotmail und MSN überspringen würden, einen lernfähigen Filter entwickelt, der seine Wirkung mit der Zeit entfalte. Laut Bill Gates sei man auch dabei, solche Techniken weiter zu entwickeln und beispielweise für Outlook und Exchange anzuwenden.
Der Kampf gegen Spam geht aber über technische Massnahmen hinaus. In der Schweizer Rechtsgebung ist das sogenannte "Opt-Out"-Prinzip verankert. Das heisst, dass Werbung per E-Mail grundsätzlich erlaubt ist, es sei denn, der Adressat lehnt diese ausdrücklich ab.
Fühlt sich ein Empfänger von Werbe-Mails durch diese gestört, hat er die Möglichkeit gegen den Versender des Datenmülls vorzugehen, jedoch nur, wenn der Absender in der Schweiz lokalisiert werden kann. Der Betroffene kann vom Spammer die Streichung von der Verteilerliste verlangen und bei Nichtbefolgen sein Recht nach Artikel 15 des Datenschutzgesetzes einklagen.
Allerdings ist es oft gar nicht so einfach, die Urheber des Werbemülls ausfindig zu machen. Zwei von drei Werbemails kommen aus dem Ausland oder werden ohne oder mit verfälschtem Absender verschickt. Hinzu kommt, dass der grosse zeitliche Aufwand und die Gerichtskosten die User vor rechtlichen Massnahmen abschrecken.
Die Schweiz ist dabei, ihre Gesetzgebung zu revidieren, um strengere Bestimmungen über den Versand unerwünschter E-Mail-Werbung aufzunehmen.
So sollen - laut Bakom - mit dem neuen Fernmeldegesetz, das voraussichtlich 2005 in Kraft treten wird, die Kunden besser geschützt werden. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass es nicht mehr nur am User liegen soll, sich gegen unerwünschte Werbung zu schützen, so der "Opt-In"-Grundsatz. Absender von Werbemails müssten neu vor dem Versand die Einwilligung des Empfängers einholen. Zudem sollen Provider verpflichtet werden, die Übermittlung von unliebsamer Werbung mit geeigneten Massnahmen zu verhindern.
Auch die Europäische Union ist dabei, gesetzliche Bestimmungen in diesem Bereich auszuarbeiten, die mit grosser Wahrscheinlichkeit auf dem "Opt-In"-Grundsatz beruhen werden. Dieser Grundsatz bewilligt den Werbemailversand nur noch an Konsumenten, die ihre Adresse auf einer speziellen Liste eingetragen haben. Dieses Konzept ist auf europäischer Ebene bereits für automatische Telefonwerbung und für Werbung über SMS rechtsverbindlich.