Datenschützer vs. Logistep
Artikel erschienen in Swiss IT Magazine 2008/02
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat mitgeteilt, dass die Aktivitäten der Firma Logistep gegen die Grundsätze des Datenschutzes verstossen haben. Kritisiert werden die Methoden, welche die Firma zur Aufspürung von Urheberrechtsverletzungen in Peer-to-Peer-Netzen anwendet. Konkret geht es darum, dass Logistep Strafanzeigen gegen mögliche Urheberrechtsverletzer erstattet, um mittels Akteneinsicht deren Identität zu erfahren. Diese nutzt Logistep dann, um zivilrechtliche Forderungen geltend zu machen. Sollte Logistep die Empfehlungen des EDÖB nicht befolgen, kann dieser vor Bundesgericht gehen.