DLP dient dazu, die Risiken der Preisgabe von Daten an Unberechtigte durch verstärkte Kontrolle über die Nutzung der Daten zu kontrollieren. Mindestens soll sichergestellt werden, dass die Daten bei unbefugtem Zugriff, Verlieren oder Entwendung von Datenträgern, unsorgfältiger Entsorgung etc. nicht verwertet werden können.
Die ISSS Zürcher Tagung 2010 war wie jedes Jahr in zwei Teile unterteilt. Der erste Teil beschäftigte sich mit den Aspekten von Recht und Compliance der DLP und ging auf die Sanktionen gegen die Täter, Empfänger und Nutzer entwendeter Daten sowie auf die Verantwortung und Haftung von Unternehmen und Verwaltungsstellen bei ungenügenden Massnahmen zur DLP ein. In sehr spannenden Vorträgen legten die Referenten David Rosenthal, Konsulent für Informations- und Kommunikationsrecht, Kanzlei Homburger, Zürich, Karin Koç, juristische Beraterin in datenschutzrechtlichen Fragen des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB), und Jürgen Wagner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Wagner & Joos Rechtsanwälte, Konstanz/Zürich/Vaduz, ihre Erfahrungen aus der Praxis dar.