Die Erstellung von Stimmabdrücken wird bei Hotlines von Unternehmen genutzt, um einen Anrufer bei der nächsten Kontaktaufnahme wiedererkennen und Nutzerprofile anlegen zu können. Ein solches System ist unter anderem bei der Post-Tochter
Postfinance schon seit 2018 im Einsatz. Dieses muss nun aber abgeschaltet werden, wie das Bundesverwaltungsgericht jüngst entschieden hat (
via "SRF").
Das Vorgehen basierte auf einem Opt-out-Prinzip: Anrufer wurden auf die Erstellung des Stimmabdrucks aufmerksam gemacht und mussten sich zu Beginn der Beratung explizit gegen die Erstellung des Abdrucks aussprechen. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte hatte das Vorgehen kritisiert, das Bundesverwaltungsgericht hat ihm nun Recht gegeben. Statt eines Opt-out-Konzepts muss Postfinance künftig wohl auf ein Opt-in setzen. Es braucht künftig also statt einer Ablehnung eine klare Zusage des Kunden, dass die Erstellung des Stimmabdrucks in Ordnung ist.
Das Urteil hat in dieser Form auch Folgen für die bereits erstellten Stimmabdrücke: Postfinance muss für diese nun nachträglich Bewilligungen der betroffenen Anrufer einholen oder die erstellten Profile löschen. Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.
(win)