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Harte Strafe für Verbreitung von Virenanleitung

Das Bundesgericht verurteilt Virenverbreiter zu zwei Monaten Gefängnis und hoher Busse.
11. September 2003

     


Das Bundesgericht hat sich erstmals, wie die NZZ heute berichtet, zum neuen Straftatbestand der Virenverbreitung (Artikel 144 StGB) geäussert. Es bestätigte ein Urteil des Zürcher Obergerichts von zwei Monaten Gefängnis und 5000 Franken Busse gegen einen Mann, der eine CD mit einer Anleitung zur Herstellung von Viren verbreitete.

Der Verurteilte hatte die CD aus den USA in der Schweiz vertrieben. Er hatte argumentiert, er hätte weder selbst Viren vertrieben noch programmiert und auch die besagte Anleitung nicht selbst gemacht. Das Bundesgericht folgte dieser Argumentation nun aber nicht.


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