Anfang Oktober sorgte die Meldung für Aufregung, dass in der Schweiz ab dem nächsten Jahr die Wiederholfunktion diverser TV-Angebote nicht mehr erlaubt sein wird (
Swiss IT Magazine berichtete). Nun meldet der "Tages Anzeiger", dass zeitversetztes Fernsehen hierzulande auch im neuen Jahr noch möglich sein wird. Allerdings dürfen neu maximal sieben Tage zurückgedreht werden. Darauf haben sich die Verwertungsgesellschaften mit den Nutzerverbänden geeinigt, wie Valentin Blank von Suissimage gegenüber dem "Tages Anzeiger" bestätigt.
Aktuell kann man etwa bei
Zattoo oder
Wilmaa bis zu 90 Tage respektive einen Monat im Programm zurückgreifen. Für
Swisscom oder
Sunrise bringt die neue Beschränkung auf sieben Tage derweil keine Änderungen, da ihre Angebote lediglich 30 Stunden zurückreichen.
Mit dieser neuen 7-Tage-Regelung stellt sich die Eidgenössische Schiedskommission nun auf die Seite der Fernsehanbieter und erteilt den Hollywoodstudios eine Abfuhr. Diese hatten sich dafür stark gemacht, dass die TV-Anbieter die Erlaubnis für die Replay-Funktion direkt beim Rechteinhaber einholen müssen.
Werbung vorspulen kostet
Nebst den neuen Regelungen zur Wiederholfunktion tritt des weiteren auch eine neue Abmachung bezüglich dem Überspringen von Werbung in Kraft. Will ein TV-Anbieter seinen Kunden künftig die Möglichkeit bieten, bei Werbung weiterzuspulen, muss er dafür bezahlen.
Laut "Tages Anzeiger" wird das Vorspulen bei Werbeblöcken die TV-Anbieter neu 30 Rappen pro Nutzer und Monat kosten. Wer zudem eine Replay-Funktion für 7 Tage anbieten will, bezahlt dafür 1.20 Franken pro Monat und User. Der Tarif für ein Archiv der letzten 30 Stunden bleibt derweil bei 80 Rappen pro Monat und Anwender. Diese Gebühren gehen von den TV-Anbietern direkt an die Verwertungsgesellschaften. Ob die Anbieter die teilweise erhöhten Gebühren an ihre Kunden übertragen werden, dazu wollte sich laut "Tages Anzeiger" kein Anbieter äussern.
(abr)