Nieder mit den Barrieren!

Nur 8 von 68 untersuchten Schweizer Websites erwiesen sich in einem Test als behindertengerecht – obwohl es eigentlich wenig braucht, damit eine Online-Präsenz ohne unüberwindliche Barrieren daherkommt.

Artikel erschienen in Swiss IT Magazine 2004/04

     

Den Blinden machen es die SBB ziemlich schwer, und dies schon vor dem Einsteigen: Der Online-Fahrplan unter www.sbb.ch ist mit Dutzenden von Tabellen, Formularen und Links äusserst komplex aufgebaut. Die Folge: Die Screenreader-Software, die Sehbehinderten den Seiteninhalt vorliest, schwafelt vor allem von Nebensächlichem. Der Nutzinhalt geht im Wust von Grafiken und Layout-orientierten Tabellenelementen fast unter. Auch ein geübter Benutzer müht sich minutenlang ab, um die gewünschte Zugsverbindung zu erfahren.


Testresultat ernüchternd

Die SBB-Website ist für Blinde zwar nicht völlig unzugänglich, stellt ihnen aber unnötig viele Barrieren in den Weg. Damit reihen sich die SBB bestens in den Schweizer Durchschnitt ein. In einer Studie, die der Web-Dienstleister Namics zusammen mit der Stiftung "Zugang für alle" kürzlich durchführte, erwiesen sich von den 68 getesteten Internet-Präsenzen bloss acht als gut - Paradebeispiele sind die Website des Bundes und die Telefonauskunft tel.search.ch.



Sieben Webauftritte, darunter die Informations-Sites von mehreren Kantonen und Städten, wurden als besonders schlecht beurteilt. Das Mittelfeld, zu dem auch die SBB-Site gehört, lässt sich von Blinden, Sehbehinderten und motorisch eingeschränkten Nutzern zwar irgendwie, aber nicht wirklich bequem bedienen.




Das Testverfahren berücksichtigte sowohl technische Gegebenheiten als auch den persönlichen Eindruck behinderter Anwender, die die Sites aufgrund detaillierter Vorgaben zu beurteilen hatten. Die Ergebnisse sagen damit weit mehr aus als der sonst gebräuchliche Check mit einer Prüfsoftware wie Bobby, die nur die Konformität mit den technischen Grundanforderungen gemäss den W3C-Richtlinien prüfen kann.


Was das Gesetz sagt

Die Namics/Access-for-all-Studie kommt nicht von ungefähr: Nachdem in den USA schon seit 1998 die "Section 508" für behindertengerechte staatliche Online-Präsenz sorgt und auch Deutschland seit Juli 2002 ein Behindertengleichstellungsgesetz kennt, ist ein gleichnamiges Gesetz (kurz BehiG) seit Januar 2004 auch bei uns in Kraft. Das BehiG setzt Rahmenbedingungen, die Behinderten die Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben erleichtern sollen, und berücksichtigt dabei auch den Zugang zu Online-Informationen - aber nur zum Teil: Die zugehörige Verordnung BehiV bezieht sich punkto Internet in Artikel 10 ausschliesslich auf Dienstleistungen des Bundes sowie für Organisationen und Unternehmen, die gestützt auf eine Konzession des Bundes tätig sind. Auf die breite Masse der Schweizer Webauftritte wirkt sich das BehiG nicht direkt aus.


Universal Usability

Die Gesetzeslage erlaubt es kommerziellen Anbietern also nach wie vor, Websites mit Hindernissen nach Belieben ins Netz zu stellen. Es gibt aber sowohl moralische als auch wirtschaftlich handfeste Gründe, den Webauftritt möglichst barrierefrei zu gestalten.
Das Internet soll allen zur Verfügung stehen, unabhängig von Alter, Einkommen, kulturellem Hintergrund, Behinderung oder anderen Rahmenbedingungen. Dies ist die Grundidee des Netzes aller Netze, die namhafte Netzpersönlichkeiten wie die User-Interface-Koryphäe Ben Shneiderman oder der Web-Erfinder Tim Berners-Lee vehement vertreten: "Die Stärke des Web liegt in seiner Universalität. Zugang für alle, ungeachtet allfälliger Behinderungen, ist ein essentieller Aspekt."



Dies gilt umso mehr, als das Internet als Informations- und Kommunikationsmedium immer wichtiger wird. Es gibt heute schon viele Informationen, die exklusiv übers Web zugänglich sind, und auch transaktionsorientierte Angebote wie Online-Shopping und E-Government-Prozesse wie die Online-Bestellung von offiziellen Dokumenten versüssen nicht nur Menschen ohne Behinderung das Leben. Im Gegenteil: Gerade aufgrund ihrer Einschränkungen gehören Behinderte zu den loyalsten Kunden - wer sich einmal an eine bestimmte Site gewöhnt hat, kehrt gerne zurück. Zudem kommen immer neue Anwendungen in essentiellen Lebensbereichen hinzu. Bald werden wir zum Beispiel online abstimmen und wählen können, und davon darf kein Stimmberechtigter ausgeschlossen sein.
Nicht weniger bedeutend sind Intranet- und B2B-Anwendungen. Auch unternehmensinterne Netze und Online-Shops für gewerbliche Käufer treten die Bedürfnisse Behinderter oft mit Füssen und erschweren oder verunmöglichen damit betroffenen Mitarbeitern die Tätigkeit - ein menschlich unhaltbarer Zustand. Das Image eines Arbeitgebers steigt im übrigen, wenn er auf solche Details achtet und sich als sozial kompetenter "Equal-Opportunity"-Betrieb positioniert.




Selbstverständlich gibt es auch manches, das nicht behindertengerecht aufgemacht werden kann oder muss. Auf die neueste Nike-Produktekampagne mit viel Animationsbrimborium können die meisten Betroffenen wohl ebenso verzichten wie auf den Flash-gepowerten Werbebanner, und die blindengerechte Vollausstattung der vornehmlich visuell orientierten Site einer Netzkünstlerin ist ebenfalls weniger relevant. Dennoch sollten auch auf solchen Sites zumindest die Grundinformationen für alle Arten von Usern zugänglich sein.


Wer ist denn hier behindert?

Gelegentlich wird von Site-Betreibern und Webdesignern vorgebracht, der Aufwand für eine barrierefreie Gestaltung sei im Verhältnis zum Prozentanteil behinderter Surfer zu hoch. Das ist, zumindest für informations- und transaktionsorientierte Sites, in denen es nicht bloss um die Selbstdarstellung des Betreibers geht, erstens eine freche Ohrfeige ins Gesicht der Betroffenen. Zweitens stimmt es nicht.



So sind zum Beispiel gegen zehn Prozent der männlichen Bevölkerung rot-grün-farbenblind und können Navigationselemente, die allein auf Farbkontraste setzen, schlecht oder gar nicht unterscheiden. Noch schlimmer geht es völlig Farbenblinden; mit dieser Störung namens Achromatopsie geht gleichzeitig eine stark verminderte Sehschärfe einher.




Mit dem Alter trifft es zudem fast jeden - laut dem statistischen Amt der USA (US Census Bureau) leiden 18,5 Prozent der 65- bis 69-Jährigen unter "schwerwiegenden funktionalen Einschränkungen" beim Sehen; bei den über 75-jährigen sind es gar 41 Prozent. Mit einem Seitenblick auf die demografische Entwicklung wird klar, dass visuell klar und einfach gestaltete Seiten inskünftig immer wichtiger werden.



Auch motorische Schwierigkeiten sind nicht auf Tetraplegiker und Parkinson-Patienten beschränkt. Schon ein Benutzer mit durchschnittlicher Bewegungsfreiheit klickt mehrstufige Aufklappmenüs, klitzekleine Buttons und Linklisten in Sechs-Punkt-Schrift nur mit Mühe korrekt an.


Die Regeln des Konsortiums

Wie in allen Web-Fragen hat das Worldwide Web Consortium, kurz W3C, auch punkto Usability und Accessibility Antworten parat. Die Web Accessibility Initiative WAI, seit 1997 in der ersten Version verfügbar, zählt vierzehn detaillierte Richtlinien für die Gestaltung barrierefreier Webseiten auf, präsentiert zu jedem Punkt die passenden Techniken und stellt für die Kennzeichnung konformer Sites ein Gütesiegel in den drei Prioritätsstufen "muss", "soll" und "kann" zur Verfügung.



Erfüllt eine Website alle Guidelines der Muss-Priorität 1, kann sie sich mit dem WAI-Logo der Stufe "A" schmücken. Dazu gehören zum Beispiel eine obligatorische Alternative zu allen nicht in reiner Textform gehaltenen Seitenelementen; bestes Beispiel ist ein vorhandenes und sinnvoll befülltes "ALT"-Tag zu allen Bildern.




Wer auch den "Soll"-Kriterien genügt, zu denen unter anderem das Vermeiden blinkender Inhalte gehört, plaziert das "AA"-Logo auf seiner Seite. Zu den "Kann"-Anforderungen, die fürs "AAA"-Logo befolgt werden müssen, zählen der Einsatz von erklärenden Tabellenattributen wie "summary" und "abbr" oder die Bereitstellung einer alternativen Fliesstext-Repräsentation von mehrspaltig dargestellten Texten.
Die Verwendung der WAI-Konformitätslogos ist allerdings ganz und gar dem Webmaster überlassen; es gibt keine unabhängige Instanz, die gekennzeichnete Websites validiert.


Umsetzung nicht immer trivial

Die elementaren Anforderungen gemäss der ersten Prioritätsstufe sind relativ einfach zu erfüllen: Wer den Code seiner Webseiten ohnehin W3C-konform hält, hat das meiste schon getan. Am allerwichtigsten ist die Textalternative zu allen inhaltstragenden grafischen Elementen - nur so kann der Screenreader die darin enthaltenen Informationen überhaupt auslesen. Ebenfalls essentiell: Verwendet man nicht HTML-basierte Konstrukte für die Navigation, zum Beispiel ein JavaScript-generiertes Popup-Menü, muss unbedingt auch eine Alternative in Form reiner Textlinks bereitstehen. Etwas schwieriger wird es, wenn man die Webseiten gar nicht selbst erstellt, zum Beispiel beim Einsatz eines Content-Management-Systems. Dann ist man darauf angewiesen, dass die Software konformen Code erzeugt, was nur selten durchgängig der Fall ist. Noch lange nicht jedes CMS erlaubt zum Beispiel die freie Definition des ALT-Tags bei allen Bildern; oft wird automatisch etwas wenig Informatives wie der Dateiname eingefügt.



Diverse Forderungen wie der konsequente Einsatz von Style Sheets nicht nur zur Textformatierung (CSS1), sondern auch fürs Seitenlayout (CSS2) scheitern derzeit noch an der mangelnden und uneinheitlichen Implementation in den Browsern - nach wie vor basiert ein Grossteil aller Webseiten auf Tabellen als Layout-Gerüst, und das wird vermutlich noch einige Zeit so bleiben.




Problematisch ist dies vor allem für Blinde, die beim Surfen auf die Sprachausgabe durch ein Screenreader-Programm angewiesen sind: Die Layout-Tabellen interpretiert der Screenreader genau gleich wie eine inhaltstragende Tabelle - er sagt jede Tabelle, Zeile und Spalte an, was beim Zuhören ziemlich nervt.



Wer zur Kennzeichnung von inhaltstragenden Tabellen HTML-Features wie "TH" (Table Header) und "summary" (kurze Textbeschreibung zur Tabelle) nutzt, löst das Problem nur theoretisch: Zwar lassen sich Screenreader so konfigurieren, dass sie nur derart gekennzeichnete Tabellen im Detail vorlesen; nicht so markierte Tabellen bleiben "stumm". Da die wenigsten Sites dies jedoch konsequent durchziehen, lässt der typische Screenreader-Benutzer halt doch alle Tabellen laut lesen.


Richtlinien für barrierefreie Websites

Die Web Accessibility Initiative WAI des WWW-Konsortiums zählt insgesamt vierzehn Richtlinien auf, die beim Design behindertengerechter Websites zu befolgen sind. Eine vollständige Liste ist online verfübar. Hier die wichtigsten Guidelines:



1. Provide equivalent alternatives to auditory and visual content


Für Inhalte, die nicht sowieso in reiner Textform auf den Webseiten erscheinen, braucht es zusäztlich eine Textbeschreibung.





• Gemäss HTML-Standard müssen alle Grafiken zwingend mit dem ALT-Attribut ausgestattet sein. Dazu gehören insbesondere auch Elemente wie Image Maps und Navigatinsbuttons. Die Textalternative sollte eine möglichst gute Beschreibung des Bildes liefern. Achtung: Einige Web-Editorprogramme fügen hier automatisch den Dateinamen ein, was punkto Accessibility völlig nutzlos ist.




• Die Navigation darf auf keinen Fall nur über grafische Elemente erreichbar sein. Zusätzlich zu Image Maps und Grafikbuttons immer auch Textlinks




• Grafiken mit hohem Informationsgehalt, zum Beispiel Statistiken, Anfahrtspläne oder grafisch visualisierte Prozesse, sollten zusätzlich zur Kurzbeschreibung im ALT-Tag mit einer detaillierten Beschreibung ergänzt werden. Dazu dient am besten ein direkt neben dem Bild angebrachter Textlink ("description link"), der zur ausführlichen Beschreibung verzweigt, oder das LONGDESC-Attribut, das allerdings nicht von allen Browsern unterstützt wird.




• Grafiken, die ausschliesslich dekorativen Zwecken dienen, sowie Layout-Hilfsmittel wie die berühmt-berüchtigten Spacer-Elemente, sollten mit einem leeren ALT-Attribut gekennzeichnet sein (img src="xxx.jpg" alt=""). Screenreader ignorieren das Element in diesem Fall.



2. Don't rely on color alone


Schon mit einer leichten Sehbehinderung liest man Text auf Webseiten nur dann mühelos, wenn Kontrast und Farbzusammenstellung stimmen.


• Der Kontast zwischen Text und Hintergrund sollte möglichst hoch sein. Ideal ist immer noch schwarz auf weiss; auch ein leicht getönter unifarbener Hintergrund ist akzeptabel.




• Um den Kontrast zu verbessern, stellen viele Sehbeinderte ihren Bildschirm auf invertierte Farbdarstellung oder gar auf Schwarzweiss ein. Bei der Farbgestaltung ist deshalb darauf zu achten, dass die Web-Seite auch in diesen Fällen leicht lesbar bleibt.




• Zwischen fünf und zehn Prozent der Bevölkerung nehmen Farben nur eingeschränkt wahr. Am häufigsten ist Rot-Grün-Farbenblindheit. Wer davon betroffen ist, sieht statt rot und grün stets eine bräunliche Durchschnittsfarbe. Es gibt aber auch weitere Farbsehstörungen bis hin zur völligen Farbenblindheit: Betroffene sehen nur noch Graustufen. Informations- und besonders auch Navigationselemente, die einzig auf Farbkontrast setzen, sind deshalb unbedingt zu vermeiden.



3. Use markup and style sheets and do so properly


Man nutze die aktuellen W3C-Standards - zu diesem Punkt nur ein Beispiel. "Alte Web-Tricks" wie als Grafik gesetzter Text zum Zweck der "schöneren" Darstellung oder grafische Rollover-Buttons sind heute eigentlich out: Mit CSS-Stylesheets und DHTML lassen sich die meisten Texteffekte genauso gut umsetzen.



4. Create tables that transform gracefully


Tabellen als Layout-Hilfe sind gang und gäbe, bei Standard-Puristen und Screenreader-Benutzern aber ziemlich verpönt.




• Wenn immer möglich für die Positionierung von Seitenelementen CSS2 nutzen - leider hapert es hier nach wie vor mit der durchgängigen und einheitlichen Browser-Unterstützung.




• Meist kann man deshalb trotzdem nicht auf Layout-Tabellen verzichten. Alle anderen Tabellen, die wirklich zur Anzeige tabellarischer Informationen dienen, sollten dann unbedingt mit allen relevanten Zusatzattributen versehen werden. Dazu gehören die Inhaltszusammenfassung via "summary", die Kennzeichnung der Tabellenüberschriften mit "th"-Elementen und "id"-attribut sowie das "headers"-Attribut, das den Bezug zwischen Tabellenzelle und Spaltenüberschrift herstellt.



5. Ensure that pages featuring new technologies transform gracefully


Neben HTML gibt es zahlreiche raffinierte Web-Technologien wie Javascript und Flash. Eine gute Webseite funktioniert auch dann, wenn der Benutzer diese deaktiviert hat. HTML-fremde Inhalte müssen vor dem Download als solche erkennbar sein.




• Wenn die Navigation auf Javascript, Java-Applets oder Flash-Movies setzt, muss immer auch eine rein HTML-basierte Alternative bereitstehen. Nicht bloss Behinderte schalten Javascript ab, auch viele Durchschnittsuser "trauen der Sache nicht" und deaktivieren die Ausführung clientseitiger Scripts!




• Wo immer ein Download angeboten wird beziehungsweise für den Abruf weiterer Informationen nötig ist, muss umfassend darüber informiert werden: HTML-fremde Inhalte wie PDF-Dokumente sind klar als solche zu kennzeichnen; dazu gehört auch die Angabe der Grösse des Downloads. Bei einem Link, der nicht weiter kommentiert ist, erwartet der Benutzer immer eine Verzweigung zu einen anderen HTML-basierten Inhalt.


Barrierefreie Websites: Die Links

Allgemeine Informationen


www.access-for-all.ch

Website der Stiftung "Zugang für alle" mit Infos zur Stiftung und einigen Tips für barrierefreie Websites.



www.w3.org/WAI

Hauptseite der Web Accessibility Initiative des W3C.




www.namics.com/WAI

Link zu einem 74-seitigen Whitepaper über "Internet-Zugang ohne Barrieren."



www.webaccessibility.de

Liste mit über 360 Links zu barrierefreien Websites und Usability.




W3C-Standards


www.w3.org/TR/WAI-WEBCONTENT

Die detaillierten Web Accessibility Guidelines, Version 1.0.



www.w3.org/TR/WAI-WEBCONTENT-TECHS/

Genaue Anleitungen, wie die Guidelines im einzelnen zu befolgen sind.




Tools


www.freedomscientific.com

Hersteller von JAWS, dem meistverbreiteten Screenreader.



www.ibm.com/able/hpr.html

Der Home Page Reader von IBM ist ein kompletter Webbrowser mit integrierter Sprachausgabe.



http://lynx.browser.org

Mit dem Textbrowser Lynx lässt sich prüfen, wie eine Webseite ohne Bilder aussieht.



http://bobby.watchfire.com

Online-Check auf technische Accessibility-Kriterien für einzelne Webseiten.



www.watchfire.com

Der Hersteller von Web-Analysetools hat auch das umfassende Accessibility-Testprogramm Bobby im Programm.



www.vischeck.com

Informationen zum Thema Farbsehstörungen; Download eines Plug-in für Photoshop und ImageJ (Shareware-Bildanalysesoftware), mit dem das Aussehen von Grafiken für Farbenblinde simuliert wird.



www.webformator.de

Freeware-Tool, das den Inhalt einer Webseite in einem separaten Textfenster übersichtlich gegliedert darstellt.

(ubi)


Artikel kommentieren
Kommentare werden vor der Freischaltung durch die Redaktion geprüft.

Anti-Spam-Frage: Wieviele Fliegen erledigte das tapfere Schneiderlein auf einen Streich?
GOLD SPONSOREN
SPONSOREN & PARTNER