Genf verankert E-Voting in Kantonsverfassung

Die Einwohner des Kantons Genf haben entschieden: Künftig können sie ihre Stimme auch elektronisch abgeben. Die Kantonsverfassung wird entsprechend angepasst.
9. Februar 2009

     

Genferinnen und Genfer können künftig per E-Voting abstimmen und wählen. Mit einem Ja-Stimmenanteil von 70,2 Prozent wird das E-Voting definitiv in der Kantonsverfassung verankert. Dies haben die Einwohner am vergangenen Wochenende entschieden.


In Genf testet man E-Voting bereits seit 2003. Nach elf Testläufen hat die Regierung entschieden, dass die elektronische Stimmabgabe sicher ist und einem Bedürfnis entspricht. Man erwarte, dass die Stimmbeteiligung durch die Möglichkeit zum E-Voting höher werde. Bevor aber alle Genfer Stimmberechtigten elektronisch abstimmen und wählen können, muss die Regierung noch ein Ausführungsgesetz vorlegen.




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