Genf verankert E-Voting in Kantonsverfassung
Die Einwohner des Kantons Genf haben entschieden: Künftig können sie ihre Stimme auch elektronisch abgeben. Die Kantonsverfassung wird entsprechend angepasst.
9. Februar 2009
Genferinnen und Genfer können künftig per E-Voting abstimmen und wählen. Mit einem Ja-Stimmenanteil von 70,2 Prozent wird das E-Voting definitiv in der Kantonsverfassung verankert. Dies haben die Einwohner am vergangenen Wochenende entschieden.
In Genf testet man E-Voting bereits seit 2003. Nach elf Testläufen hat die Regierung entschieden, dass die elektronische Stimmabgabe sicher ist und einem Bedürfnis entspricht. Man erwarte, dass die Stimmbeteiligung durch die Möglichkeit zum E-Voting höher werde. Bevor aber alle Genfer Stimmberechtigten elektronisch abstimmen und wählen können, muss die Regierung noch ein Ausführungsgesetz vorlegen.