Jugendliche verschulden sich immer öfters beim Online-Shopping
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Jugendliche verschulden sich immer öfters beim Online-Shopping

Die Schuldenfalle Mobilephone wurde bei den Jugendlichen durch die Schuldenfalle Online-Shopping abgelöst. Immer mehr Teenager kaufen Online ein, ohne die Rechnungen zu bezahlen.
10. April 2017

     

Gemäss einem Artikel, der in der "NZZ am Sonntag" erschienen ist, kaufen immer mehr Jugendliche im Internet ein, ohne bezahlen zu können. Konkret geht es im Text um den Fall einer 14-jährigen Schülerin, die auf dem Onlineportal von Zalando Ware für mehrere 100 Franken bestellt hat, ohne dafür zu bezahlen. Inzwischen belaufen sich die Forderungen einer Inkassofirma, die für das Online-Portal Schulden eintreibt, auf rund 1300 Franken. Dieser Fall sei kein Einzelfall, heisst es im Artikel. Das Problem sei, dass Online-Shops eine grosse Verlockung für Jugendliche im Teenageralter darstellen und diverse Shops, darunter auch Zalando, Bestellung auf Rechnung bereits ab 14 Jahren gewähren. Gegenüber der "NZZ am Sonntag" erklärte eine Zalando-Sprecherin zwar, dass man die Konten von Jugendlichen sperren würde, falls die Eltern intervenieren würden.
Wie hoch die Jugendverschuldung im Bereich Online-Shopping in der Schweiz tatsächlich ist, ist unbekannt. Das Bundesamt für Statistik erfasst beispielsweise keine Daten zu dieser Thematik. Zudem dürfte es eine relativ hohe Dunkelziffer geben, da oftmals die Eltern für die Schäden ihrer Sprösslinge aufkämen. Agnes Würsch von Plusminus, der Budget- und Schuldenberatung Basel, erklärte gegenüber der "NZZ am Sonntag", dass die Schuldenfalle Mobilephone durch die Schuldenfalle Online-Shopping bei den Jugendlichen abgelöst wurde.


Darüber hinaus geht aus dem Artikel hervor, dass auch Eltern versuchen würden, Rechnungen aus Online-Bestellungen zu umgehen. Etwa dadurch, dass sie ihre Babys als Besteller erfasst haben. Offizielle Schuldner seien rechtlich gesehen in diesen Fällen tatsächlich die Kleinkinder. Deswegen gebe es in der Schweiz auch einzelne Fälle, in denen Online-Unternehmen ein- und zweijährige Kinder betrieben haben. (asp)


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