Marokkanische Hacker stehen in der Schweiz vor Gericht
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Marokkanische Hacker stehen in der Schweiz vor Gericht

Weil sie über 133'610 Kreditkarten-Datensätze erbeutet haben, stehen drei Marokkaner vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona. Der Fall ist in seiner Art der erste in der Schweiz und soll ein Exempel statuieren.
18. Oktober 2016

     

In einem Zeitraum von über fünf Jahren sollen drei marokkanische Männer online über 133'610 Kreditkarten-Datensätze erbeutet haben. Wie der "Tages-Anzeiger" in einem Bericht auf seiner Onlineplattform schreibt, haben sich die Hacker auf Phishing per E-Mail spezialisiert und gefälschte Mails, die so aussahen, als kämen sie von Banken wie etwa der UBS versendet. Personen, die auf einen Link im Mail klickten, wurden auf eine Webseite geleitet, auf der sie zur Eingabe von Kreditkarteninformationen aufgefordert wurden.


Gemäss Bericht liessen sich die Männer mit den erbeuteten Informationen Geld über Western Union zuschicken oder sie buchten Hotels und Flüge und kauften sich teure Waren wie Computer. Die meisten Kreditkarteninformationen sollen aus den USA, Frankreich, Grossbritannien, Dänemark und der Schweiz stammen. Hierzulande sollen die Hacker 2562 Datensätze erbeutet haben und damit Gelder der Höhe von 3'516'000.72 Franken ausgegeben haben.
Kommende Woche müssen sich die drei marokkanischen Staatsbürger vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verantworten. Die Bundesanwaltschaft fordert für die Hacker drei Jahre Gefängnis. Das Urteil dürfte ein Exempel statuieren, da es gemäss "Tages-Anzeiger" der erste globale Phishing-Grossbetrug ist, den die eidgenössische Justiz vor Gericht bringt und daher der Prozess als Pilotfall angesehen werden kann.


Die Bundesanwaltschaft ermittelte seit 2011 gegen das Kollektiv, dessen zentrale Figur Farid Essebbar ist. Er soll sich Kreditkartendaten von 128'266 Benutzern ergaunert haben. Damit er unerkannt bleiben konnte, liess er sich das Geld oder die Güter über Strohmänner beschaffen und gewährte ihnen eine Kommission von 20 bis 25 Prozent. Essebbar sowie seine Mittäter Mohamed G. und Taha M. wurden im März 2014 in Bangkok verhaftet und in die Schweiz, die einen internationalen Haftbefehl herausgegeben hatte, überführt. Die Verhaftung kann aber nur als Teilerfolg betrachtet werden, denn andere Hacker des Kollektivs seien nach wie vor aktiv, heisst es im Bericht. (asp)


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Kommentare
....das ist nur die ganz kleine Spitze des Phising-Eisbergs...und die Gauner/Hacker haben ja alles zugegeben..gehen für ein paar Monate in den Knast (mit Menüauswahl und Freizeitbeschäftigungen...etc)..und kommen bald wieder raus...das lohnt sich ja richtig...dann kann man wieder tätig werden...nur ein bisschen cleverer, damit die überforderte Justiz nichts merkt...resp. "uns nicht mehr auf die Schliche kommt"...super Zukunft !
Mittwoch, 19. Oktober 2016, Bonap

Ist ja zum lachen, bei guter Führung sind es dann ja nur noch 1.5 Jahre und wenn die U-Haft abgezogen wird muss die Strafe ev. gar nicht mehr angetreten werden. Dann gibt's noch eine Entschädigung aus dem Steuergeldtopf. Mir Schwyzer sind doch Tubble ...
Mittwoch, 19. Oktober 2016, Hans

Da könnte ich laut lachen, ist dies doch keine Strafe! Wir haben wirklich eine Kuscheljustiz! Das ist doch nicht mehr normal bei uns. Da hat man einen Fisch am Haken und will eine sehr Zarte Strafe verhängen die niemand ernst nehmen kann.
Dienstag, 18. Oktober 2016, Schoch

Exempel statuieren und Schweizer Justiz! Zwei Sachen, die nicht zusammenpassen!
Dienstag, 18. Oktober 2016, Joe Müller

3 Jahre sind kein Exempel sondern eine Belohnung... Hier wird eindeutig das falsche Zeichen gesetzt.
Dienstag, 18. Oktober 2016, Unbekannt



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