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Neue Sicherheitsanforderungen für E-Voting in der Schweiz
Für E-Voting-Versuche in der Schweiz gelten ab dem 15. Januar 2014 neue Bestimmungen. Dabei wurden vor allem die Sicherheitsanforderungen erhöht.
16. Dezember 2013
Der Bundesrat hat neue Bestimmungen für die elektronische Stimmabgabe in der Schweiz aufgestellt. Die geänderte Verordnung über die politischen Rechte bei E-Voting-Versuchen tritt laut Mitteilung am 15. Januar 2014 in Kraft und definiert die Bedingungen für die Ausdehnung des elektronischen Stimmkanals. Demnach darf die Anzahl der Stimmberechtigten, die an den E-Voting-Versuchen teilnimmt, erst gesteigert werden, wenn die neuen, höheren Sicherheitsanforderungen umgesetzt wurden. Im Zentrum steht dabei die sogenannte Verifizierbarkeit. Diese stelle sicher, dass systematische Fehlfunktionen im Wahl- respektive Abstimmungsablauf infolge von Softwarefehlern, menschlichen Fehlleistungen oder vorsätzlichen Manipulationsversuchen erkannt werden. Zudem muss die Einhaltung der neuen Sicherheitsanforderungen durch externe, vom Bund akkreditierte Stellen bestätigt werden. Des weiteren werde das Bewilligungsverfahren für die Versuche vereinfacht und die Bundeskanzlei darf neu zusätzliche Ausführungsbestimmungen rund um die elektronische Stimmabgabe erlassen.
(abr)
9. Juni 2013 - Die E-Voting-Versuche des Kantons Zürich wurden wieder aufgenommen. Hierzu ist der Regierungsrat dem Consortium Vote électronique beigetreten.
Als Folge der Minder-Initiative müssen rund 300 Schweizer Unternehmen E-Voting in den Abstimmungsprozess ihrer Generalversammlungen integrieren. Eine Herausforderung.
Das Bedürfnis, in der Schweiz elektronisch abzustimmen, ist vorhanden. Doch damit sich E-Voting durchsetzen kann, müssen noch einige Herausforderungen gemeistert werden.