Konsumentenschützer: Swisscom, Orange und Sunrise müssen AGB ändern
Quelle: SKS

Konsumentenschützer: Swisscom, Orange und Sunrise müssen AGB ändern

Eine Allianz von Schweizer Konsumentenschutz-Organisationen fordert Swisscom, Orange und Sunrise auf, unzulängliche Passagen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Sollten die Telekom-Anbieter dieser Forderung nicht nachkommen, wollen die Konsumentenschützer Klage einreichen.
26. Januar 2014

     

Gemeinsam mit dem "Beobachter" will die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen, bestehend aus SKS, Acsi und FRC, gegen missbräuchliche Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) bei Swisscom, Orange und Sunrise vorgehen, wie SKS in einer Mitteilung schreibt. Denn laut den Konsumentenschützern, die sich auf das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) stützen, finden sich in den AGB der grossen Schweizer Telekom-Anbieter unzulängliche Klauseln.

So würden sich die Telekom-Anbieter etwa das Recht herausnehmen, das Kleingedruckte einseitig zu ändern. Es sei beispielsweise möglich, dass Preise, Bandbreite und Geschwindigkeit oder die Netzabdeckung verändert würden, ohne dass die Kunden den Vertrag kündigen könnten. Zudem müssen die Kunden akzeptieren, dass Papierrechnungen teilweise kostenpflichtig sind, so die Konsumentenschützer.


Derweil sei es für die Telcos möglich, einen Vertrag ohne klare Gründe zu kündigen. Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder ein möglicherweise erschwertes Inkasso reichen dafür aus. Gebühren und Straftaxen würden dabei dem Kunden belastet. Dieser habe aber im Gegenzug keinerlei Rechte – etwa auf Preisreduktionen oder Kündigungsmöglichkeiten –, sollte der Anbieter seine Leistungen nicht vollumfänglich erbringen. Und schliesslich ist es laut den Konsumentenschutz-Organisationen nicht zulässig, wenn als unlimitiert beworbene Angebote trotzdem eingeschränkt werden können.

Deshalb haben die Konsumentenschutz-Organisationen die drei Telekom-Anbieter nun abgemahnt und fordern eine Verbesserung der entsprechenden Passagen. Sollten die Anbieter dieser Forderung bis Ende Februar 2014 nicht nachkommen, werden laut Mitteilung rechtliche Schritte eingeleitet und eine Klage eingereicht. (abr)


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Kommentare
Nein, es geht doch nicht das man etwas unlimitiert anbietet was nicht unlimitiert ist. Denn das Wort unlimitiert bedeutet nicht Limitiert! Papierrechnungen ist kein Problem, ich bevorzuge die E-Rechnung denn bequemer und übersichtlicher kann man seine Rechnungen einfach nicht bezahlen. Zudem kann man es besser archivieren, da man keinen Platz für solch relativ unwichtigen Dinge benötigt.
Montag, 27. Januar 2014, Patrick W.

Die Verrechnung von Papierrechnung ist m.E. nach rechtlich kein Problem. Papier, Post und Einzahlungen am Postschalter sind ja nicht kostenlos. Die Kündigungsmöglichkeit ist sicherlich nicht verboten, denn es ist im Interesse beider Parteien, dass Zahlungen fristgerecht erfolgen und nicht in Verzug geraten. Bei Swisscom ist die Papierrechnung nicht nur kostenlos, sondern auch eine Kündigung nach Änderungen der AGB's ohne finanzielle Folgen möglich. Mich würde es also nicht mal wundern, wenn die Swisscom jetzt Anzeige wegen Rufschädigung einreichen würde. Ach ja noch etwas: wenn ich ein Problem mit dem Vertrag habe, welchen ich unterschrieben habe, dann erstatte ich Anzeige und nicht irgend eine Konsumentenschutzorganisation, von welcher ich bis jetzt noch nie etwas gehört habe. Mir passen die AGB's so wie sie sind.
Sonntag, 26. Januar 2014, Kai W.



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