Schweizer Datenschützer gehen gegen Apples Fingerabdruck-Scanner vor
Quelle: Apple

Schweizer Datenschützer gehen gegen Apples Fingerabdruck-Scanner vor

Das iPhone 5S von Apple kommt mit einem integrierten Fingerabdruck-Scanner zur Identifikation des Users. Den Schweizer Datenschützern ist jener allerdings ein Dorn im Auge und sie verlangen nun eine Intervention auf europäischer Ebene.
16. September 2013

     

Der für das iPhone 5S angekündigte Fingerabdruck-Scanner von Apple, mit welchem das Gerät ohne Passwort entsperrt werden kann, ist den Schweizer Datenschützern ein Dorn im Auge. Apple verspricht zwar, dass die durch den Scanner generierten Daten verschlüsselt und nur lokal auf dem Gerät gespeichert werden und die Technik somit sicher sei. Doch Francis Meier, Mitarbeiter bei der eidgenössischen Datenschutzbehörde, sieht dies laut der "Sonntagszeitung" anders. Denn die iPhones seien mit dem Internet verbunden, wodurch die Gefahr bestehe, dass die Fingerabdrücke in fremde Hände gelangen, auch wenn sie lokal gesichert seien. Deshalb will sich die eidgenössische Datenschutzbehörde nun dafür einsetzen, dass die Vereinigung der europäischen Datenschützer die EU auf die Problematik aufmerksam macht. Denn laut dem Schweizer Sicherheitsexperten Marc Ruef müssten die Hacker zwar einen erhöhten Aufwand betreiben, um an die Daten der Fingerabdrücke ranzukommen, unmöglich sei es aber nicht.


Auch SP-Nationalrat Jean-Christophe Schwaab bezeichnet die Intervention bei der EU als dringend notwendig. Zudem fordert er, dass der Datenschutz auf eidgenössischer Ebene verbessert wird und will im Rahmen der Herbstsession zwei Vorstösse lancieren. Diese sollen Firmen wie Apple dazu verpflichten, einerseits bereits bei der Entwicklung ihrer Produkte, den Datenschutz zu gewährleisten und andererseits das Einverständnis der User einzuholen, wenn sie die Daten weiterverwenden möchten. (abr)


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Kommentare
Im Artikel wird nicht ausdrücklich erwähnt und den Lesern scheint es auch gar nicht aufzufallen: ein Fingerabdruck (anders als ein Gesichtsausdruck) ist ein rechtkräftiges Mittel zur Identifikation (nich mal die Polizei darf sie wahllos einsammeln, übrigens). Die Business Laptops sind mit TPM gesichert - wovon ein iPhone keine Ahnung hat. Jetzt wenn ein Hacker eure Fingerabdrücke im Internet verkäuft, kann sich jeder Gummihandschuhe mit euren Fingerabdrücke herstellen und dann ratet mal was folgt :P
Mittwoch, 18. September 2013, alex

Wirklich lächerlich, bei der Face Recognition von Android hat sich kein einziger bei der Datenschutzbehörde auch nur bewegt. Bilder von Gesichtern sind viel praktischer für die Überwachung weil man darüber Personen automatisch über die Videoüberwachung identifizieren kann ...
Dienstag, 17. September 2013, Sebastian

Das ganze ist ja wirklich zum lachen. wieso wird nicht zuerst vor der eigenen Haustüre gekehrt? ich denke da mal an das online Wahlsystem welches nicht sicher ist!! es ist ja jedem selber überlassen ob er diese Funktion nutzt und zudem ist die Pin länge ein Witz. wie viele von euch haben schon zugesehen wie der Nachbar den Pin auf dem iPhone eingetippt hat und dabei gedacht ok 4 mal xxxx warum überhaut dann ein Pin??
Dienstag, 17. September 2013, Adrian

Ich finde unsere Datenschutzbeauftragten lächerlich. Als ich ihnen mittgeteilt habe, dass meine frühere Hausärztin fahrlässig mit Patientendaten umgeht wurde ich mit dem Antwort-Mail richtig an die Wand geklatscht. (Kurze Erklärung: Sie hat einen Tisch mit einem beidseitig, also Patientenseitig offenen Fach in welchem sie Laborberichte etc, hineinstopft. Die Dokumente fallen einem förmlich auf den Schoss wenn man dem Tisch ankommt, weil das Fach überläuft.) Hier die Antwort vom Datenschutz Juristen: "Sie bezichtigen Ihre Ärztin des Datenschutzverstosses. Aus Ihrer Schilderung geht hervor, dass Patientinnen und Patienten im Wartezimmerbereich Ihrer Ärztin die Möglichkeit haben, Laborberichte anderer Patienten einzusehen. Dieser Zustand ist sicher nicht erfreulich. Es ist aber auch nicht die Aufgabe und das Recht der Patientinnen und Patienten, während der Wartezeit unberechtigterweise Laborberichte anderer Patienten zu konsultieren. Wenn Sie sich an der Ordnung Ihrer Ärztin stören, dann können Sie diese ja auf den Missstand aufmerksam machen. Mit Sicherheit hat sie die Dossiers nicht bewusst und willentlich so „ausgestellt“, dass ohne weiteres ein Zugang möglich ist. Ärztinnen und Ärzte haben heute immer mehr „Papierkram“ zu erledigen. Oft bleibt ihnen während der Konsultationszeit nicht genügend Zeit, immerwährend für genügend Ordnung zu sorgen. Es sollte aber auch jeder Patientin und jedem Patienten klar sein, dass sie nicht befugt sind, Dossiers von anderen Patienten zu konsultieren. Wenn Sie sich das nächste Mal nicht getrauen, Ihre Ärztin auf den störenden Zustand hinzuweisen, so bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als sich künftig nur noch auf die vorhandenen Zeitschriften im Wartezimmer zu konzentrieren. Es gibt nämlich keine Stelle, die für Kontrolle dieses „Missstandes“ zuständig ist."
Montag, 16. September 2013, Barney

@marco: Wie wahr, wie wahr. Angesichts allgemeiner Ratlosigkeit bei den richtigen Datenschutzthemen wird mal wieder mit entsprechendem Getöse etwas Aktivismus demonstriert - ohne wirkliche Aussicht auf Erfolg. Dass sich von diesem Feature der eine oder andere Benutzer dazu hinreissen liesse, die Sperrfunktion überhaupt erst mal zu aktivieren, wird ob der allgemeinen Empörung über vermeintliche Sicherheitsrisiken geflissentlich übersehen. Und sowieso, ein 4-stelliger PIN Code ist dem ja weit überlegen! PS: Vielleicht sind die Notebooks nach Ansicht der Datenschutzbehörde und selbsternannter Sicherheitsexperten nicht mit dem Internet verbunden und können deshalb nicht vom BöFei gehacked werden?
Montag, 16. September 2013, Stefan

"Die Datenschutzbehörde schafft es nicht die Daten vor dem Zugriff sämtlicher US Behörden zu schützen, " Und die US Behörden verwenden diese Fingerabdrücke sicher NUR für einen GUTEN Zweck. Täusche ich mich?
Montag, 16. September 2013, benpal

Was ist der Unterschied zwischen dem Apple-Fingerabdruck Scanner und dem Fingerprint Reader der auf fast jedem Business Notebook eingebaut ist?
Montag, 16. September 2013, JP Stadelmann

Jeder USA-Tourist hat ganz offiziell sämtliche 10 Fingerabdrücke abgegeben. Da darf Apple ruhig den Hash einzelner Finger lokal speichern. Die Datenschützer sollten sich lieber mal um wichtigeres kümmern, anstatt jetzt auf der Hypewelle zu surfen.
Montag, 16. September 2013, Peter

Schon wieder wird es grotesk. Die Datenschutzbehörde schafft es nicht die Daten vor dem Zugriff sämtlicher US Behörden zu schützen, versucht aber in einer Profilierungsaktion gegen einen Fingerprintscanner los zu marschieren, während es seit Jahren in vielen Notebooks diese auch gibt und niemals diese "Behörde" etwas dagegen unternahm. Es ist dringend erforderlich, dass der Bundesrat sofort per Notgesetz Schritte ergreift gegen die USA. Ja, ja, ich weiss wie lächerlich diese Forderung ist :-D
Montag, 16. September 2013, Marco



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