Haftstrafe für Gründer von Pirate Bay

von Dorothea Schläpfer
2. Februar 2012 - Die Gründer des Torrent-Verzeichnisses The Pirate Bay müssen ins Gefängnis. Der Oberste Gerichtshof in Schweden hat den Berufungsantrag der Gründer abgelehnt.
Haftstrafe für Gründer von Pirate Bay
(Quelle: PirateBay)
Bereits im letzten November wurde Gottfrid Svartholm Warg zu einer Haftstrage verurteilt. Nun trifft dasselbe Schicksal auch die restlichen drei verurteilten Gründer des Torrent-Verzeichnisses The Pirate Bay: Der Antrag auf Berufung wurde vom Obersten Gerichtshof in Schweden abgelehnt. Damit ist das Urteil vom November 2010 auch für Fredtrik Neij, Peter Sunde und Carl Lundström rechtskräftig. Dies berichtet Peter Sunde auf seinem Blog. Auf die Pirate-Bay-Gründer wartet nun eine mehrmonatige Haftstrafe sowie eine Geldbusse von mehreren Millionen Franken. Doch weil keiner der Gründer mehr in Schweden lebt, werden sie die Haftstrafe wohl nicht so bald antreten.

Die derzeitigen Betreiber von The Pirate Bay zeigen sich derweil unbeeindruckt vom Urteil. Man wolle weiter kämpfen, heisst es auf ihrem Blog. "Was uns zusammenhält ist der feste Glaube daran, dass wir hier etwas Gutes tun", schreiben sie. Und äussern sich gleichzeitig gegen die neuen Gesetzesentwürfe über den "Software Online Piracy Act" (Sopa) und "Protect IP Act" Pipa.
 

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