Datenschützer kritisiert Gesichtserkennung in Facebook
Quelle: Facebook

Datenschützer kritisiert Gesichtserkennung in Facebook

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür kritisiert die automatische Gesichtserkennung und fordert eine Revision des Datenschutzgesetzes.
27. Juni 2011

     

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) Hanspeter Thür hat seinen 18. Tätigkeitsbericht vorgestellt. Dabei hebt er unter anderem das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) gegen Google Street View hervor, da das BVGer in diesem Fall seinen Anliegen grösstenteils Gehör geschenkt habe. Der Fall findet nun aber eine Fortsetzung vor dem Bundesgericht (Swiss IT Magazine berichtete). Abgeschlossen sei hingegen die Angelegenheit der WLAN-Datenspeicherung durch Google auf seinen Kamerafahrten für Street View. Diese Erfassung sei nicht datenkonform.

Insgesamt sei das vergangene Jahr von neuen Technologien und Entwicklungen geprägt gewesen, die den Datenschutz vor neue Herausforderungen stellen. Thür habe daher unter anderem Erläuterungen zum Einsatz von digitalen Stromzählern herausgegeben. Auch warnte er vor so genannten Evercookies, die sich im PC vervielfachen, an verschiedenen Orten einnisten und kaum mehr zu beseitigen sind.
Weiter schenkte der EDÖB seine Aufmerksamkeit den biometrischen Erkennungssystemen, die im Alltag zum Einsatz kommen. Auch im Bereich von Polizei und Justiz hat der Datenschutzbeauftragte Kontrollen durchgeführt. Thür äusserte sich zudem zur Revision des Bundesgesetzes betreffend der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs und bemängelte sowohl den sehr offen gefassten Geltungsbereich als auch den zu umfassenden Katalog von Straftatbeständen für den Einsatz von Überwachungsprogrammen auf PCs oder Smartphones. Allerdings wurden seine Begehren im Vernehmlassungsentwurf nicht berücksichtigt.


Thür kritisiert in seinem Bericht weiter, dass trotz des Öffentlichkeitsprinzips Behörden oft keinen vollständigen Zugang zu Dokumenten gewähren. So hätten Behörden 2010 in lediglich 44 Prozent aller Fälle einen vollständigen Zugang gewährt.
Weiter aktuell bleiben zudem die Social Networks. Dabei soll Thür vor allem die automatische Gesichtserkennung, die Facebook seit kurzem anbietet, Sorgen bereiten, so die "SDA". Mit dieser Funktion werde das Recht am eigenen Bild ausgehebelt. Dabei stelle Facebook nur den Anfang dar, ist Thür überzeugt, verfüge doch Google bereits seit längerem über Gesichtserkennungs-Software. Zudem bemängelte Thür, dass Facebook die Geschäftsbedingungen laufend so verändert habe, dass die Daten eines Users automatisch immer weiteren Kreisen zur Verfügung stehen würden. Thür fordert ausserdem eine Revision des Datenschutzgesetzes. Verankern möchte er unter anderem das Prinzip der Datensparsamkeit: Bei der Datenbearbeitung soll vermieden werden, dass Personen identifiziert werden, obwohl dies für den Zweck der Bearbeitung nicht nötig wäre. (abr)


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