Keine Abgaben für Musikhandys

Das Bundesverwaltungsgericht hat zugunsten des Swico und der Konsumenten und gegen die geplanten Urheberrechtsabgaben für Musikhandys entschieden. Allerdings lässt die Begründung Spielraum für weitere Diskussionen.
4. Mai 2011

     

Vergangenen Sommer hat der Wirtschaftsverband Swico beim Bundesverwaltungsgericht in Bern eine Klage gegen die geplante Einführung einer Urheberrechtsabgabe auf Handys mit integriertem MP3-Player eingereicht (Swiss IT Magazine berichtete). Nun hat das Gericht laut einem Bericht des "Tages-Anzeiger" einen Entscheid gefällt. Dieser fällt zugunsten des Swico und der Konsumenten aus: Die Gebühr wird aufgehoben.

Der Grund für die Aufhebung sind Zweifel an der Unbefangenheit der ehemaligen Präsidentin der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten, Danièle Wüthrich-Meyer, die den Tarif festlegte. Sie soll bereits während dem Verfahren als neue Präsidentin der Verwertungsgesellschaft Swissperform vorgesehen gewesen sein, so der "Tages-Anzeiger", und habe dies nicht offengelegt.


Die Abgabe ist damit zwar vom Tisch, doch ob sie angemessen oder sinnvoll ist, bleibt weiter offen. Weitere Verhandlungen und Klagen sind damit nicht ausgeschlossen. (mv)


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