Illegaler Musik-Upload kostet 200 Euro pro Song

Wer urheberrechtlich geschützte Musiktitel anderen Usern im Netz zur Verfügung stellt, muss in Deutschland 200 Euro pro Song als Entschädigung bezahlen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt in zweiter Instanz entschieden.
14. September 2014

     

Filesharing kann beim Verletzen des Urheberrechts ganz schön ins Geld gehen. Einem Bericht von "Heise" zufolge hat das Oberlandesgericht Frankfurt jetzt die Summe von 200 Euro als Urheberentschädigung für jeden illegal hochgeladenen Musiktitel festgelegt.

Mit dem Entscheid liegt das Frankfurter Oberlandesgericht über dem erstinstanzlichen Urteil, bei dem ein Lizenzschaden von 150 Euro festgelegt worden war, blieb gleichzeitig aber deutlich unter den 400 Euro, welche die klagenden Rechteinhaber gefordert hatten. (rd)


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