Kapo Bern von Korruptionsvorwürfen befreit

Die Finanzkommission des Kanton Bern hat ihre Untersuchung des Beschaffungs- und Submissionsprozesses der Kantonspolizei Bern abgeschlossen und ist zum Schluss gekommen, dass weder Korruption vorliegt, noch Gelder unzweckmässig eingesetzt wurden. Jedoch bestehen unter anderem bei den Vergabeprozessen und Vertragsverhandlungen gewisse Mängel.
19. Juni 2014

     

Im Februar dieses Jahres fiel die Kantonspolizei Bern unter Korruptionsverdacht, da der Abteilungsleiter Technik bei der Kapo Bern der Firma seines Bruders IT-Aufträge in Millionenhöhe verschafft haben soll (Swiss IT Magazine berichtete). Die Finanzkommission leitete daraufhin im Auftrag der Polizei- und Millitärdirektion (POM) eine Sonderprüfung des Beschaffungs- und Submissionsprozesses der Kapo Bern ein. Nun wurde die Untersuchung abgeschlossen, ohne Indizien für Korruption oder eine nicht auftragskonforme Verwendung von Geldern ans Tageslicht zu fördern, wie die POM in einer Mitteilung versichert. Nichtsdestotrotz bestehe bei der Kapo Bern diesbezüglich Optimierungsbedarf.


So habe die Kantonspolizei die Regeln für die Beschaffung und Submissionen zwar grundsätzlich eingehalten, jedoch bestehen unter anderem bei den Vergabeprozessen und Vertragsverhandlungen noch Mängel. Daher empfiehlt die Finanzkommission der Kapo Bern einige Verbesserungsmassnahmen – beispielsweise sollen Interessenskonflikte im Beschaffungsprozess künftig klarer geregelt werden. Dazu gehöre auch, dass die Kapo bei grossen Interessenskonflikten in Zukunft auch bewusst auf gewisse Geschäftsbeziehungen verzichte.
Wie Hans-Jürg Käser, Polizei- und Millitärdirektor des Kanton Bern, gegenüber "Inside-it.ch" erklärt, wolle die Kantonspolizei Bern die Empfehlungen der Finanzkommission nun umsetzen. So habe man in einem ersten Schritt die Zusammenarbeit mit der besagten Firma gekündigt. Ausserdem sollen Beschaffungsprojekte in Zukunft periodisch überprüft werden. Auch müssen die Mitarbeitenden künftig eine Erklärung unterzeichnen, die sicherstellt, dass keine verwandtschaftliche Beziehungen zu einschlägigen Unternehmen bestehen. (af)


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Kommentare
Also wenn es kein Fehlverhalten gab, wie kann es dann sein, dass man jetzt die Vergaberichtlinen anpassen muss?
Donnerstag, 19. Juni 2014, Marco



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