Glasfaser-Erschliessung in Zürich: Grundeigentümer und EWZ einigen sich

In Zürich sollen für die hausinterne Verkabelung künftig vier Glasfasern verlegt werden. Für den Anschluss eines Gebäudes ans externe Glasfasernetz genügt laut dem EWZ dagegen eine einzige Faser voll und ganz.
7. April 2009

     

Liegenschaften in Zürich, die ans Glasfasernetz EWZ.Zürinet angeschlossen werden sollen, bekommen hausintern vier statt des bisher vorgesehenen einen Glasfaserstrangs. Dies haben verschiedene Zürcher Grundeigentümerverbände, darunter der Hauseigentümerverband HEV und der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft SVIT, zusammen mit dem EWZ in einem Mustervertrag niedergelegt. Damit, so die Pressemitteilung, werden sowohl die Bedürfnisse der Hauseigentümer als auch die Interessen des EWZ berücksichtigt.


Eine der vier Fasern steht dem EWZ exklusiv zur Verfügung, die übrigen drei Glasfasern können durch andere Infrastrukturbetreiber genutzt werden. Mit den zusätzlichen Glasfasern „auf Vorrat" sollen unter anderem Bauarbeiten für eine spätere hausinterne Erschliessung durch weitere Infrastrukturanbieter vermieden werden.


Beim Anschluss von Gebäuden an sein externes Glasfasernetzwerk bleibt das EWZ beim Ein-Faser-Modell: Eine Glasfaser sei für den Betrieb eines Open-Access-Netzwerks, das allen Anbietern den diskiriminierungsfreien Zugang gewährt, völlig ausreichend. Die Liegenschaften werden durch das EZW also weiterhin nur mit einer Glasfaser erschlossen, vier Fasern werden lediglich innerhalb der Gebäude verlegt.




Artikel kommentieren
Kommentare werden vor der Freischaltung durch die Redaktion geprüft.

Anti-Spam-Frage: Wieviele Fliegen erledigte das tapfere Schneiderlein auf einen Streich?
GOLD SPONSOREN
SPONSOREN & PARTNER