Kartellverfahren gegen IBM eingestellt

IBM verstösst mit der Koppelung von Hardware und Betriebssystem nicht gegen das Wettbewerbsrecht, wie die EU-Kommission entschieden hat. Ausserdem zeigt Big Blue Entgegenkommen.
21. September 2011

     

Die EU-Kommission ist in einem Kartellverfahren gegen IBM zu einem Urteil gekommen, wie die Behörde mitteilt. Demnach wird die Untersuchung nach eingehender Prüfung eingestellt. Diverse Konkurrenten, darunter auch T3 Technologies (Swiss IT Magazine berichtete), hatten Big Blue angeklagt, weil es seine Mainframe-Hardware mit seinem Betriebssystem koppelt.


Weiter meldet die EU-Kommission, dass IBM in einem weiteren Verfahren bezüglich Mainframe-Wartung Entgegenkommen signalisiert habe. Big Blue wird demnach Drittanbietern von Wartungsdiensten während fünf Jahren bestimmte Ersatzteile und technische Informationen zu angemessenen, nicht diskriminierenden Bedingungen zur Verfügung stellen. Mit diesem Schritt sollen die Bedenken aus dem Weg geräumt werden, wonach IBM seine marktbeherrschende Stellung missbrauche, indem Drittanbietern unangemessen Lieferbedingungen auferlegt werden. (abr)


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