Urheberrechtsabgaben auf Musikhandys
Quelle: Vogel.de

Urheberrechtsabgaben auf Musikhandys

Die Eidgenössische Schiedskommission hat Urheberrechtsabgaben auf Musikhandy beschlossen. Der SWICO zeigt sich enttäuscht.
22. März 2010

     

Heute Montag hat die Eidgenössische Schiedskommission Urheberechtsabgaben auf Musikhandy beschlossen. Der „Gemeinsame Tarif 4e“ sieht die Vergütung auf digitalen Speichern in Mobiltelefonen, die zum privaten Überspielen verwendet werden, vor. Er soll demnächst in Kraft treten.


Der Branchenverband SWICO zeigt sich in einer Stellungnahme enttäuscht. "Nach Ansicht des SWICO stellt dieser Musikhandytarif eine pauschale Geräteabgabe 'nach dem Giesskannenprinzip' dar, die unnötig ist. Denn Künstler werden bereits mit den seit Jahrzehnten stetig steigenden SUISA-Gebühren ausreichend entschädigt." Man werde mit seinen Mitgliedern – darunter die wichtigsten Handyhersteller der Schweiz – abstimmen, inwiefern weitere rechtliche Schritte ergriffen werden können, so der SWICO. Und weiter: "Der SWICO lehnt den neuen Handytarif insbesondere auch deshalb ab, weil durch die Multifunktionalität der betroffenen Geräte, die als Mobiltelefon, PDA, Kamera, Radio, Audio- und Videoplayer etc. verwendet werden können, das Kriterium der Massennutzung für das Speichern und Abspielen von MP3-Dateien nicht gegeben ist. Die Definition der Verwertungsgesellschaft SUISA für den Begriff Musikhandy ist ungenügend und kaum praktikabel. Zudem steht bisher kein repräsentatives Datenmaterial für die Berechnung der Tarifhöhe und die Verteilung der Abgaben zur Verfügung."

(mw)


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