Büpf-Umsetzung birgt einige Hürden
Quelle: Swico

Büpf-Umsetzung birgt einige Hürden

Die Umsetzung des Bundesgesetzes zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs sieht vor, dass die Telekommunikationsanbieter persönliche Daten, sowie weitere Informationen, von ihren Kunden speichern und jederzeit dem Bund zur Verfügung stellen. Zudem dürfte öffentliches WLAN in Zukunft nur noch via Anmeldung nutzbar sein.
13. April 2017

     

Gemäss einem Artikel der "Basler Zeitung" dürfte die Umsetzung des revisierten Bundesgesetzes zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf), das nächstes Jahr in Kraft tritt, einige Hürden mit sich bringen. So verfolgt das Büpf mitunter das Ziel, dass die Telekomanbieter jederzeit Nutzerinformationen, wie eine Ausweiskopie, Angaben zur SIM-Karte, Zahlungsmethoden und gar Bankdaten herausgeben können. Damit soll der Bund bei der Verfolgung von Kriminellen unterstützt werden und den Ermittlern soll es jederzeit möglich sein, nachzuverfolgen wann und wo sich ein Verdächtiger im Internet aufhält. Darüber hinaus sollen ermittelnde Beamten vom eigenen Arbeitsplatz aus – sprich aus dem persönlichen Büro – direkt und ohne Umschweife auf die Daten der Telekommunikationsanbieter zugreifen können.


Weiter sieht das Büpf vor, dass jegliche Internetanbieter, wie UPC, Swisscom, Quickline, Sunrise, Salt und Co. den Strafverfolgern auch Angaben über Anruf- und Anmeldeversuche machen müssen. Konkret bedeutet dies, dass die Telekommunikationsanbieter jederzeit Informationen über Kommunikationsversuche ihrer Nutzer über Whatsapp, Skype oder ähnliche Anwendungen herausgeben müssen. In einem Papier, welches der "Basler Zeitung" vorliegen soll, kritisieren die Telekomanbieter, dass zumindest ein Teil der Vorgaben technisch gar nicht umsetzbar sei.
Jedoch beschränken sich die Regelungen, die die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs mit sich bringt, nicht nur auf Telekommunikationsanbieter. Wie es im Artikel der "Basler Zeitung" weiter heisst, sollen künftig auch Anbieter von öffentlichem WLAN, wie etwa Bahnhöfe, Museen, Bars oder Cafés, ihre Kunden identifizieren und deren Daten aufbewahren. So werden in Zukunft Anbieter von öffentlichem WLAN die Nutzer, beispielsweise via SMS, identifizieren müssen. Inwiefern diese Regelung auch kleinere Anbieter, die ihr privates WLAN für ihre Gäste öffnen, gilt, ist noch nicht entschieden.


Die Vernehmlassung zum Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs dauert noch bis am 29. Juni 2017. Bis zu diesem Zeitpunkt kann man beim Bund seine Bedenken bezüglich der Büpf-Umsetzung platzieren. (asp)


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