EU gegen Internet-Sperrung bei Raubkopierer-Verdacht

Die EU hat beschlossen, dass Provider ihren Kunden nicht willkürlich den Internet-Anschluss kappen können.
6. November 2009

     

In Frankreich wollte die Regierung erzwingen, dass ein Provider nach dreimaliger Verwarnung einem mutmasslichen Raubkopierer den Internetanschluss kappen kann. Nachdem dieses Gesetz bereits vom französischen Verfassungsgericht gekippt worden war, hat sich die EU nun ebenfalls gegen die willkürliche Sperrung von Anschlüssen ausgesprochen. Im Rahmen der Reform des europäischen Telekom-Sektors wurde beschlossen, dass Internetnutzer vor der Sperrung des Anschlusses das Recht auf eine Anhörung haben und die Unschuldsvermutung gilt.


EU-Telekomkommissarin Viviane Reding bezeichnete den Entscheid als Sieg für die Rechte und Freiheiten der Bürger. Über die möglichen Sanktionen bei Urheberrechtsverletzungen wurde in der EU monatelang gestritten. Nun können Grundrechte wie der Schutz auf Privatsphäre sowie Informations- und Meinungsfreiheit nur in dringenden Fällen aufgehoben werden – etwa bei Verdacht auf Kinderpornographie oder Terror-Aktivitäten, nicht aber beim Verdacht auf Raubkopien. Die Reform des Telekomsektors soll 2010 in Kraft treten und muss von den Mitgliedsstaaten nach 18 Monaten umgesetzt werden.

(mw)


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