Konsumentenschutz: Mehr Rechte für Kunden bei Swisscom, Orange und Sunrise
Quelle: SKS

Konsumentenschutz: Mehr Rechte für Kunden bei Swisscom, Orange und Sunrise

Der Kampf der Schweizer Konsumentenschützer-Allianz ist vom Erfolg gekrönt. Swisscom, Orange und Sunrise passen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäss den Forderungen von SKS, Acsi und FRC an.
14. März 2014

     

Ende Januar hat eine Allianz von Schweizer Konsumentenschutz-Organisationen Swisscom, Orange und Sunrise dazu aufgefordert, unzulängliche Passagen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu ändern (Swiss IT Magazine berichtete). Mit Erfolg, wie es scheint. Wie die Allianz, bestehend aus SKS, Acsi und FRC, mitteilt, haben die drei Telekom-Anbieter ihre AGB angepasst. Demnach können Nutzer ihren Vertrag neu ohne Strafzahlungen künden, wenn es für sie unvorteilhafte Vertragsänderungen gibt. Dabei ist etwa die Rede von Änderungen bei Preisen, Bandbreite, Geschwindigkeit oder Netzabdeckung. Des weiteren werden die Verträge nach Ablauf der Mindestvertragsdauer nicht mehr automatisch um ein Jahr verlängert. Während dies bei Swisscom bereits seit 2011 der Fall ist, ziehen nun auch Orange und Sunrise nach.
Ebenso verspricht die Konsumentenschützer-Allianz, dass es nun ein "besseres Gleichgewicht zwischen den Möglichkeiten der Anbieter und Nutzer, den Vertrag aus wichtigen Gründen zu kündigen" gibt. Bislang konnten nur die Telekom.-Anbieter einen Vertrag fristlos kündigen und dies auch ohne klare Gründe, während die Nutzer keine Rechte wie Preisreduktionen oder eine Kündigungsmöglichkeit hatten, wenn die Telekom-Anbieter ihre Leistungen nicht erbrachten.

Und schliesslich werden Swisscom, Orange und Sunrise künftig auf die täuschende Bewerbung von sogenannten unlimitierten Abonnements, die in Tat und Wahrheit aber auch limitiert sind, verzichten.


Laut Mitteilung seien die AGB teilweise bereits angepasst worden oder die Änderungen würden in Kürze in Kraft treten. Zudem wird das nun erreichte als erster Meilenstein bezeichnet. Es gebe aber nach wie vor grosse Baustellen wie etwa die Roaming-Gebühren, die hohen Mobilfunktarife im Inland sowie die fehlenden gesetzlichen Grundlagen für technische Neuerungen. (abr)


Weitere Artikel zum Thema

Swisscom muss Internet schneller machen, Konsumentenschutz soll gestärkt werden

14. Februar 2014 - Das Bakom will mehrere neue Vorschriften mittels Verordnungsänderungen festlegen. Dabei geht es um den Schutz der Kunden vor versteckten Gebühren bei Mehrwertnummern, eine schnellere Grundversorgung durch Swisscom und um Schweizer Internet-Domains.

SKS will kurzlebige Produkte an den Pranger stellen

13. Mai 2013 - Die Stiftung für Konsumentenschutz ruft Konsumenten auf, Produkte, die kurz nach Ablauf der Garantiezeit den Geist aufgeben, zu melden. So will man den Druck auf Hersteller erhöhen.

Nur ein Jahr Garantie: Verletzen Apple Reseller damit Schweizer Recht?

10. Januar 2013 - Seit Anfang gilt in der Schweiz eine generelle, zweijährige Gewährleistungsfrist. Verschiedene Verkäufer von Apple-Produkten halten diese gemäss den Schweizer Konsumentenschutz-Organisationen aber offensichtlich nicht ein.

Kommentare
Scheinbar gilt dies aber bei Änderungen der Roaming-Preise nicht. Auf jeden Fall lässt SALT seine Kunden nicht ohne Strafzahlung aus dem Vertrag, wenn diese aufgrund der massiv erhöhten Roaming-Preise künden wollen.
Freitag, 7. Juli 2017, Tobi

Man fragt sich bis wann all diese Anpassungen erfolgen sollen. Bei Sunrise z.B. steht immer noch unlimitiert, aber im Kleingedruckten heisst es 1GB/Tag, 5GB/Monat (bzw für die NOw Abos 1GB/Tag ohne weitere Monatslimite). Mit Sunrise Freedom wird sich das ändern, aber momentan ist die Anforderung noch nicht erfüllt. Und wegen unlimitiert gäbe es da noch andere.. Glattnet z.B. kommt mir in den Sinn mit ihren Drohungen die Leitung zu kappen wenn man viel runterlädt. Und die neuen Orange AGBs lassen meiner Leseweise nach immer noch z.B. Gebühren für Papierrechnung zu ohne dass man den Vertrag kündigen könnte.
Freitag, 14. März 2014, Stephan

Ein absoluter Witz. Sunrise hatte bereits angekündigt die Abos nicht mehr automatisch zu verlängern. Ebenfalls ein Witz "Unlimitiert" ist weiterhin nicht unlimitiert, es wird nur grösser angeschrieben. Meiner Meinung nach ist das ein Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht und eine vorsätzliche Täuschung. Das Wort "Unlimitiert" beschreibt sich selbst als unlimitiert und kann dann nicht doch limitiert sein. Das Wort alleine stellt einen Fakt dar. Also ich sehe da überhaupt nichts was der Konsumentenschutz erreicht hat. Das klingt für mich wie persönliche Selbstbeweihräucherung. Erinnert mich an Widmer-Schlumpf wenn Sie nach den Sitzungen mit der EU vors Volk steht und ihre Niederlage als Erfolge verkaufen will. Der Konsumentenschutz hätte nur etwas erreicht wenn wir hier nicht das x-fache an Gebühren im Mobilfunkbereich im Vergleich zu den Nachbarländer bezahlen müssten.
Freitag, 14. März 2014, Marco



Artikel kommentieren
Kommentare werden vor der Freischaltung durch die Redaktion geprüft.

Anti-Spam-Frage: Vor wem mussten die sieben Geisslein aufpassen?
GOLD SPONSOREN
SPONSOREN & PARTNER