Mehr Echtzeitüberwachung in der Schweiz

Im vergangenen Jahr wurden in der Schweiz mehr Telefonate mitgehört und E-Mails mitgelesen als noch 2012. Die Fernmeldedienstanbieter wurden für die Massnahmen von den Strafverfolgungsbehörden mit rund 10 Millionen Franken entschädigt.
28. Februar 2014

     

2013 haben die Schweizer Strafverfolgungsbehörden häufiger Überwachungsmassnahmen beim Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) angeordnet als noch im Vorjahr. Konkret wurden hierzulande im vergangenen Jahr 7 Prozent mehr Überwachungen durchgeführt als 2012, wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement mitteilt. Abgenommen haben derweil die Auskunftsbegehren von Strafverfolgungsbehörden und zwar um etwa 6 Prozent. Somit wurden im vergangenen Jahr 191'010 Auskünfte wie Telefonbuch- oder IP-Adresse-Abfragen verlangt.

Die von den Strafverfolgungsbehörden angeordneten Echtzeitüberwachungen – also das Mithören von Telefonaten respektive das Mitlesen von E-Mails – sind derweil um 22 Prozent auf 3945 angestiegen. Die Anordnung von rückwirkenden Überwachungsmassnahmen (Verbindungsnachweise) sind um 0,6 Prozent auf 6915 gesunken. Unterteilt nach genutzter Technologien zeigt sich, dass 117 Prozent mehr Postüberwachungen durchgeführt wurden (65). Bei der Festnetztelefonie zeigt sich eine Zunahme um 3 Prozent auf 446, bei der Mobiltelefonie um 3 Prozent auf 9950 Massnahmen. Internetüberwachungen wurden 22 Prozent mehr umgesetzt (56) und Antennensuchläufe wurden 71 Prozent mehr (125) durchgeführt.


Für die Massnahmen entrichteten die Strafverfolgungsbehörden insgesamt rund 14,7 Millionen Franken Gebühren, was gegenüber 2012 einem Anstieg von 4 Prozent entspricht. Dabei erhielten die Fernmeldedienstanbieter rund 10 Millionen Franken – 2 Prozent mehr als im Vorjahr. (abr)


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