Thür vs. Streetview vor dem Bundesverwaltungsgericht
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Thür vs. Streetview vor dem Bundesverwaltungsgericht

Ist Streetview mit dem Schweizer Datenschutz konform oder nicht? Wegen dieser Frage stehen heute Donnerstag der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte und Google vor dem Bundesverwaltungsgericht.
24. Februar 2011

     

Heute Donnerstag findet vor dem Bundesverwaltungsgericht in Bern die Anhörung zum Thema Datenschutz und Streetview statt. Dazu ist es gekommen, weil der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür im November 2009 Klage eingereicht hatte (Swiss IT Magazine berichtete).

In seiner Klage fordert Thür folgendes:
1. Google soll sicherstellen, dass die Veröffentlichung der Bilder in Streetview nur erfolgt, wenn Gesichter und Autokennzeichen vollständig unkenntlich gemacht worden sind.
2. Google soll sicherstellen, dass die Anonymität von Personen im Bereich von sensiblen Einrichtungen gewährleistet ist. Konkret erwähnt sind Frauenhäuser, Altersheime, Gefängnisse, Schulen, Sozialbehörden, Vormundschaftsbehörden, Gerichte und Spitäler.
3. Google soll sicherstellen, dass der Privatbereich (umfriedete Höfe, Gärten usw.) nicht aufgenommen werden und bereits aufgenommene Bilder aus dem Privatbereich der betroffenen Personen aus Streetview entfernt werden.
4. Google soll sicherstellen, dass gemachte Aufnahmen von Privatstrassen aus Streetview entfernt werden, sofern keine Einwilligung für die Aufnahmen vorliegt.
5. Google soll mindestens eine Woche im Voraus informieren, in welchen Städten und Dörfern Aufnahmen getätigt werden.
6. Google soll eine Woche vor Aufschaltung aus Netz informieren, welche Dörfer und Städet aufgeschaltet werden.

Googles Stellungnahme

Nun hat Google eine umfassende Stellungnahme zu der Thematik veröffentlicht. Einleitend erklärt Peter Fleischer, Global Privacy Counsel von Google: "Wir sind überzeugt, dass Streetview in Einklang mit dem Schweizerischen Datenschutzgesetz steht. Diese Funktion bringt sowohl Nutzern als auch Unternehmen enorme Vorteile. Seit dem Launch hat sich das Produkt bei der Schweizer Bevölkerung als sehr beliebt erwiesen und wir möchten, dass die Nutzer weiterhin vom Dienst profitieren können."


Anschliessend erläutert Google in einem Zehn-Punkte-Programm unter anderem folgendes:
• Personen in Streetview seien "durch das breite Publikum selbst in den wenigen Fällen von unzureichend verwischten Gesichtern im Normallfall nicht zu identifizieren".
• Die Bevölkerung sei an breiter Front über die Kamerafahrten informiert worden und die "Fahrzeuge, die für Street View Fotoaufnahmen tätigen, sind für Personen unübersehbar".
• die Zoom-Funktion verbessere die Bildauflösung nicht, so dass die "Auflösung der Bilder nicht besser ist als jene des menschlichen Auges, sondern im Gegenteil viel schlechter". (tsi)



Kommentare
Wir wollen als freie Schweizer nicht von Hr. Thür bevormundet werden !!!! Ich selber war oft schon dankbar für die Informationen von Street View und finde es supper!
Dienstag, 1. März 2011, Ott Hans

Herr Thür handelt völlig an den Bedürfnissen der Bevölkerung vorbei. An Google's Street View, so wie es implementiert ist, stört sich doch kaum jemand. Als es aber wirklich um etwas wichtiges und nützliches ging, nämlich um das Ärztebewertungsportal okdoc.ch, sprach er sich dagegen aus und empfahl die Ärztebewertungsfunktion einzustellen oder nur positive Bewertungen zuzulassen - ein Witz! Statt seine Energie in Nebenschauplätze zu verwschwenden würde H. Thür seine Zeit und sein Geld lieber zur Lösung echter Datenschutzprobleme aufwenden: 1. Die Bevölkerung informieren, die grösstenteils keine blasse Ahnung hat von ihren Datenschutzrechten, geweschweige denn davon Gebrauch macht (v.a. das Einsichtsrecht). 2. Gegen den Adressenhandel und als Folge davon die grassierende eklige Telefonwerbung vorgehen, indem er die Bevölkerung informiert wie diese Industrie funktioniert und dass sich was dageben machen lässt, z.B. eine Website mit der Liste von Adressehändlern und mit Briefvorlagen zur Streichung des eigenen Eintrags. 3. Transparenz betreffend Hygieneverhältnissen in Restaurants; wenn es denn tatsächlich so ist dass ca. ein Drittel (!) aller Restaurants von den Kantonsinspektoren bemängelt werden, dann hat die Bevölkerung ein Recht darüber transparent informiert zu werden.
Donnerstag, 24. Februar 2011, Peter Müller



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