EU-Datenschützer kritisieren Google

Vorratsspeicherung von Suchanfragen verletzt möglicherweise EU-Recht.
25. Mai 2007

     

Die Datenschützer der Europäischen Union kritisieren, dass die Speicherung von Suchabfragen durch den Suchmaschinenspezialisten womöglich europäische Datenschutzgesetzte verletzt. Entsprechende Bedenken seien dem Unternehmen in einem Brief mitgeteilt worden. Laut einer Meldung auf bloomberg.com bekräftigte Googles Datenschutzanwalt Peter Fleischer, sein Unternehmen verpflichte sich dazu, einen "konstruktiven Dialog" mit den Datenschützern zu führen.



Die Speicherung der eingegebenen Suchbegriffe und der IP-Adressen der Benutzer sei aus Sicherheitsgründen erfolgt, so Fleischer. Mittlerweile wurde die Aufbewahrungsfrist der Daten auf maximal zwei Jahre beschränkt - zuvor hat Google die Informationen für unbestimmte Zeit gelagert. Für die EU-Datenschützer ist dies zwar ein Schritt in die richtige Richtung, "reicht aber "ermutlich nicht aus", wie der Vorsitzende der Datenschutz-Beratergruppe, Peter Schaar, laut Heise Online geäussert hat. (ubi)


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