Neues Urheberrecht tritt am 1. Juli in Kraft

Der Bundesrat beschloss, dass ab Juli das neue Urheberrecht gilt. Downloads zum privaten Gebrauch bleiben damit weiterhin legal.
22. Mai 2008

     

Das im letzten Oktober von National- und Ständerat abgesegnete neue Urheberrecht tritt ab Juli offiziell in Kraft, wie der Bundesrat mitteilt. Die diversen Änderungen waren seit Bekanntwerden ein grosser Diskussionspunkt, geplante Referenden wie beispielsweise das von "No Swiss DMCA" kamen allerdings nicht zu Stande. Mit dem neuen Recht ist das Herunterladen von Inhalten zum privaten Gebrauch weiterhin uneingeschränkt möglich. Neben den Urhebern können nun auch Interpreten, Produzenten und Sendeunternehmen bestimmen, ob und wie ihre Werke und Leistungen über das Internet verbreitet werden dürfen.




Sehr umstritten und auch von "No Swiss DMCA" bemängelt war folgende Änderung: Neu werden technische Massnahmen geschützt, mit denen die unerlaubte Werkverwendung verhindert werden kann. Zu den geschützten Massnahmen gehören insbesondere digitale Kopier- und Zugangssperren. Man wehrte sich dagegen, dass diese Massnahmen schädlich sind für den Konsumenten und schlussendlich für die Urheber. Nun tritt aber alles wie geplant in Kraft. Weitere Details zum neuen Urheberrecht gibt es hier. (mv)


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