Google gewinnt im Gmail-Streit

Google erhält in der Schweiz im Prozess um "Gmail" recht und darf seinen E-Mail-Dienst weiter unter diesem Namen anbieten. Der unterlegene Hamburger Daniel Giersch hat derweil eine Nichtigkeitsbeschwerde eingereicht.
9. März 2009

     

Google hat am Zürcher Handelsgericht gegen den 35-jährigen Hamburger Unternehmer Daniel Giersch einen Prozess gewonnen. Der Rechtsstreit drehte sich um den Namen Gmail, unter dem Google weltweit seine kostenlosen E-Mail-Konten anbietet. Giersch bietet unter dem gleichen Namen schon länger als Google ebenfalls Mailboxen an. Google warf dem Deutschen nun vor, er habe die Marke nur eingetragen, um sie später teuer verkaufen zu können.


Das Zürcher Handelsgericht teilt die Auffassung von Google. Es gebe ernsthafte Zweifel an der Gebrauchsabsicht des Beklagten zum Zeitpunkt der Markenhinterlegung, so das schriftliche Urteil. Zudem sei davon auszugehen, dass der Deutsche die Marke Gmail in der Schweiz mit der Absicht hinterlegt habe, von der Klägerin finanzielle oder andere Vorteile zu erlangen. Deshalb erklärte das Handelsgericht die Marke Gmail des Beklagten als nichtig.


Den Streitwert bezifferte das Gericht auf 100'000 Franken. Das unterlegene deutsche Unternehmen mit 2500 Kunden soll nun nicht nur die Gerichtsgebühr von 13'000 Franken tragen, sondern Google auch eine Prozessentschädigung von 15'300 Franken bezahlen. Doch die Geschichte ist offenbar noch lange nicht zu Ende: Michael Ritscher, der Zürcher Anwalt des Unterlegenen, hat am Donnerstag vor dem Kassationsgericht Nichtigkeitsbeschwerde eingereicht. Wenn der Deutsche dort unterliege, will er den Fall vor Bundesgericht weiterziehen.


In Deutschland hat Daniel Giersch in einem zweitinstanzlichen, rechtskräftigen Urteil Recht bekommen. Google nennt dort seinen E-Mail-Dienst jetzt "Googlemail". Auch in Norwegen, Portugal und Spanien streiten sich die beiden Parteien.




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