Blochers Zurückhaltung in Sachen Internetkriminalität in der Kritik

Vorerst sollen laut Departement Blocher keine neuen Gesetzesentwürfe zur Internetkriminalität lanciert werden.
20. August 2007

     

Justizminister Christoph Blocher soll laut dem Tagesanzeiger von heute an der Schaffung von neuen Gesetzen zur Bekämpfung der Internetkriminalität nicht interessiert sein. "Der Handlungsbedarf ist aus unserer Sicht nicht mehr so akut, wie man ursprünglich meinte", sagt Bernardo Stadelmann, Vizedirektor beim Bundesamt für Justiz, zum Tagesanzeiger. Es hätten sich in der Schweiz "keine grösseren Probleme" ergeben.



Konkret geht es um eine vom Parlament im 2001 an den Bundesrat überwiesene Motion, die klare Regeln gegen Internetkriminalität verlangt. Die im Oktober 2004 in die Vernehmlassung geschickten Vorschläge, Hosting-, nicht aber Access-Anbieter für im Internet veröffentlichte Inhalte verantwortlich zu machen, sollen nun laut dem Tagesanzeiger in Blochers Departement in der Schublade verschwunden sein.




Das Blatt zitiert diverse Personen, die die Zurückhaltung Blochers bedenklich finden. Unter anderem Oberstaatsanwalt Andreas Brunner. Dieser ist "echt konsterniert und empört, dass der Bund im Kampf gegen die Internetkriminalität nicht vorwärts macht". Karin Schwab vom Rechtsdienst des Web-Auktionshauses Ebay hält die Argumentation des Bundesamtes für Justiz (BJ) gar für "Schwachsinn". Die Sicht des BJ sei nicht nachvollziehbar, sagt der Strafrechtsprofessor Christian Schwarzenegger.



Dass in der Schweiz selten Fälle von Internetkriminalität auftreten, hat laut Schwarzenegger damit zu tun, dass die Anbieter Seiten mit fragwürdigen Inhalten von sich aus sperren, um einen Imageschaden zu verhindern. Die Schweiz steht gegenüber dem europäischen Umfeld als Einzelfall da, weil nicht klar ist, wer im Zweifelsfall zur Rechenschaft gezogen werden muss. Oberstaatsanwalt Brunner meint, das Argument, das geltende Recht genüge, sei "schlicht und einfach nicht wahr". (itr)



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