Bund erteilt Microsoft 42-Millionen-Auftrag

6. Mai 2009 - Microsoft hat vom Bund einen 42-Millionen-Auftrag erhalten. Allerdings wurde dieser nicht öffentlich ausgeschrieben. Die Konkurrenz erwägt nun, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen.

Ohne den Auftrag öffentlich auszuschreiben, hat der Bund Microsoft einen 42-Millionen-Auftrag erteilt, wie die "NZZ" berichtet. Die Konkurrenz wurde vom Wettbewerb ausgeschlossen und überlegt sich nun, eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen.


Aufgedeckt wurde die Geschichte durch das „Schweizerische Handelsamtsblatt“ vom 1. Mai 2009. In diesem wird bekannt gegeben, dass das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) den Redmondern bereits im Februar 2009 einen Auftrag zur Lizenz-Verlängerung im Wert von 42 Millionen über drei Jahre erteilt hat. Dieser Auftrag wurde aber freihändig, ohne öffentliche Ausschreibung vergeben. Laut dem Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen werden öffentliche Aufträge aber nach einem festgelegten Verfahren vergeben. Auch IT-Dienstleistungen gehören dazu. Die freihändige Vergabe kann unter gewissen Umständen zulässig sein, wenn beispielsweise auf Grund technischer Besonderheiten nur ein Anbieter in Frage kommt oder es keine äquivalente Alternative gibt.


Anbieter von Open-Source-Software sind sicher aber sicher, dass diese Umstände im aktuellen Fall nicht gegeben sind. Es gebe im Open-Source-Bereich bereits eine Reihe angemessener Alternativen zu Microsoft, meint Matthias Stürmer von der "Swiss Open Systems User Group /ch/open" gegenüber der "NZZ". Als Beispiel nennt Stürmer den Kanton Solothurn oder das Bundesgericht. Das BBL habe mit seinem Vorgehen die Anbieter von Open-Source-Software vom Wettbewerb ausgeschlossen. Ob die Open-Source-Gemeinde sich rechtlich dagegen wehren wird, lässt Stürmer offen.


BBL-Sprecherin Katja Lunau begründet die Entscheidung für ein freihändiges Verfahren damit, dass für den Bedarf der Bundesverwaltung ein Wettbewerb zwischen den Anbietern aufgrund der Besonderheiten des Auftrages kurz- und mittelfristig ausgeschlossen sei. Zudem seien am neuen Arbeitsplatz der Bundesverwaltung diverse Open-Source-Tools im Einsatz, aber in Ergänzung und nicht als Ablösung der wesentlichen Microsoft-Software. Des weiteren habe die Bundesverwaltung Lizenzverträge, die Microsoft-Produkte betreffen, noch nie öffentlich ausgeschrieben. Zur Zeit, als deren Einführung erfolgte, sei das heutige Beschaffungsrecht noch nicht in Kraft gewesen, so Lunau.


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