Ehemaliger Luzerner IT-Chef verurteilt

von Alina Brack

18. März 2020 - Das Kantonsgericht Luzern hat einen ehemaligen IT-Leiter des Kantons Luzern wegen Bestechung verurteilt und damit das Urteil des Kriminalgerichts bestätigt. Allerdings wurde das Strafmass reduziert.

Das Luzerner Kantonsgericht hat einen ehemaligen Informatikchef des Kantons Luzern der Bestechung schuldig gesprochen, weil er heimlich 200'000 Franken Provisionen eingesteckt hatte, und damit den Schuldspruch des Kriminalgerichts bestätigt. Allerdings hat das Kantonsgericht das Strafmass etwas reduziert. So reduzierte die Berufungsinstanz die bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf ein Jahr und acht Monate. Begründet wurde dieses Urteil damit, dass der ehemalige Kadermann in seinem Berufsumfeld keine Anstellung mehr gefunden habe, auch aufgrund der Vorverurteilung der Medien. Zudem hat sich die lange Verfahrensdauer strafmindernd ausgewirkt. Bestätigt wurde hingegen die Geldstrafe von 90 Tagessätzen, wobei dieser von 120 auf 90 Franken reduziert wurde. Dazu kommen Verfahrenskosten von fast 38'000 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Beschuldigte verlangte einen Freispruch.

Der 52-Jährige war in verschiedenen Funktionen für den Kanton Luzern tätig gewesen und fungierte ab September 2008 als externer Gesamtprojektleiter. Von Oktober 2009 bis März 2010 leitete er die Dienststelle Informatik ad interim, ab April 2010 als ordentlicher Leiter.

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