Google und Co. händigen Nutzerdaten an Schweizer Behörden aus

von Matthias Wintsch

3. Dezember 2019 - Vermehrt fordern Schweizer Strafrechtsbehörden die Datenherausgabe bei grossen Anbietern wie Google oder Microsoft an. Und vermehrt haben sie Erfolg dabei.

Im ersten Halbjahr 2019 sind die Datenmengen, die Schweizer Behörden von grossen Anbietern wie Google oder Microsoft im Rahmen von Strafverfolgungen erhalten, massiv gestiegen, es waren so viel wie noch nie. Dies berichtet "bzbasel.ch". So haben Schweizer Behörden in dieser Zeit 505 Rechtshilfegesuche bei Google eingereicht – in 75 Prozent der Fälle lieferte der Konzern die geforderten Daten auch.

Bemängelt wird derweil, dass die Prozesse sehr unterschiedlich sind, je nachdem, ob der Beschuldigte ein Online-Konto eines Schweizer oder eines ausländischen Anbieters nutzt. Im letzteren Fall kann der Prozess mehrere Monate oder gar Jahre dauern, während die Daten bei einem Schweizer Unternehmen sehr schnell ausgeliefert würden. Dies bestimmt das Überwachungsgesetz Büpf. Die Schweizer Regierung stellt sich derweil auf den Standpunkt, dass die Schweiz nicht genug Durchsetzungsvermögen gegenüber den etablierten Internet-Standards habe.

Sowohl der Zürcher Staatsanwalt Stephan Walder wie auch der Strafrechtsprofessor der Universität St. Gallen Marc Forster prangern dies in unterschiedlichen Beiträgen nun an. Forster bezeichnete den Standpunkt des Bundesrates gar als "naiv". Besonders, dass die USA mit dem Cloud Act das Recht einer erzwungenen Datenherausgabe bereits selbst in Anspruch nehmen, ist den Rechtsexperten ein Dorn im Auge.

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