Kanton Freiburg führt Bewilligungspflicht für 5G-Antennen ein

von Alina Brack

4. Juni 2019 - Konnten Gesuche für das Erstellen von Mobilfunkantennen im Kanton Freiburg bislang im vereinfachten Verfahren behandelt werden, braucht es neu in jedem Fall eine Bewilligung. Damit reagiert der Kanton auf die Diskussionen rund um die neuen 5G-Antennen.

Wer im Kanton Freiburg eine Mobilfunkantenne installieren oder anpassen will, der braucht dafür neu in jedem Fall eine Bewilligung – davon betroffen sind auch 5G-Antennen. Die Gesuche um Baubewilligungen für Antennen werden dann im Amtsblatt publiziert, um die Information für die Bevölkerung sicherzustellen und allenfalls Betroffenen die Chance zu geben, Einsprache zu erheben. Mit diesem Schritt will die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion die Transparenz stärken, wie es in einer Mitteilung des Kantons Freiburg heisst.

Bis anhin konnten Gesuche für das Erstellen von Mobilfunkantennen im Kanton Freiburg im vereinfachten Verfahren behandelt werden. Das Vorhaben musste also nicht im Amtsblatt publiziert werden.

Die Einführung des neuen 5G-Standards bewegt die Gemüter vieler Menschen, sie fürchten die Strahlung, die von den Antennen ausgeht. Mit einem von aussen besser nachvollziehbaren Verfahren will der Kanton Freiburg zu einer transparenteren Debatte beitragen.

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