Helsana-Bonus-App verstösst gegen Datenschutzgesetz

von Simon Wegmüller

1. April 2019 - Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage des EDÖB teilweise gutgeheissen und ist zum Schluss gekommen: Die Helsana-App erstattete Prämien widerrechtlich zurück.

Helsana hat mit dem Bonusprogramm der Helsana-App und der damit verbundenen Datensammelei gegen das Gesetz verstossen, so das Bundeverwaltungsgericht. Nun muss der Krankenversicherer die bereits gesammelten Daten löschen. Das Programm darf aber weiterlaufen.

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hatte im Sommer 2018 eine Klage gegen Helsana eingereicht ("Swiss IT Magazine" berichtete). Grund dafür war die Helsana-App, mit welcher Versicherte in einer einfachen Grundversicherung einen Teil der Prämie zurückerstattet bekommen können. Dies sei in der umgesetzten Form widerrechtlich, meinte der Datenschützer.

Helsana Zusatzversicherungen, welche die App betreibt, darf nach dem veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts die von den App-Nutzern erhobenen Daten nicht verwenden. Die von den Nutzern gegebene Einwilligung sei unzureichend. Die Krankenversicherung habe die Kritik des Bundesverwaltungsgerichts aber bereits umgesetzt und darf das Bonus-Programm in abgeänderter Form auch in Zukunft weiterführen.

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