Mastercard unterbindet das automatische Belasten von Kreditkarten nach Gratis-Trials

von Marcel Wüthrich

17. Januar 2019 - Unternehmen, die für Gratis-Trials die Mastercard-Kreditkartendaten verlangen, müssen Kunden künftig informieren, bevor sie die Karte nach Ablauf der Trial-Frist belasten.

Mastercard hat Massnahmen angekündigt, um Kunden vor ungewollten Einkäufen beziehungsweise Abogebühren zu schützen. Wie der Kreditkartengigant ankündigt, will man künftig verhindern, dass Gratis-Trials ungewollt in kostenpflichtigen Abos enden. Darum müssen Unternehmen, die für die Nutzung einer Gratis-Trial die Kreditkartendaten verlangen, ihre Kunden in Zukunft informieren, wenn sie nach Ablauf der Gratisperiode Geld für ihren Dienst oder ihr Produkt verlangen wollen.

Konkret verlangt Mastercard vom Händler, dass er seinen Kunden vor Ablauf der Trial mittels Mail oder SMS informiert, dass für die Fortführung des Abos nun ein Entgelt fällig wird. In der Nachricht muss der Betrag für das Abo enthalten sein, ein Bezahldatum und der Name des Anbieters, so dass für den Kunden klar ist, was er kostenpflichtig abonniert. Ausserdem müssen in der Nachricht Instruktionen enthalten sein, wie der Kunde die Trial ohne Umwandlung in ein Abo beenden kann.

Doch damit nicht genug: Selbst wenn der Kunde ein Abo abschliesst, verlangt Mastercard künftig, dass der Anbieter dem Kunden monatlich eine Abrechnung zukommen lässt, aus der die Kosten für den Dienst ersichtlich sind. So soll verhindert werden, dass Preisänderungen vom Nutzer unbemerkt umgesetzt werden. In den monatlichen Abrechnungen muss zudem auch eine Anleitung mit enthalten sein, wie man ein Abo wieder kündigen kann.

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