Twint erhält gleiche Rechte wie Apple Pay

von Simon Wegmüller

18. Dezember 2018 - Apple soll künftig keine Sonderrechte mehr erhalten, wenn es um Bezahlvorgänge geht, so die Wettbewerbskommission (Weko).

Die Wettbewerbskommission (Weko) und Apple haben sich bezüglich Twint geeinigt, wie aus einer Mitteilung der Behörde hervorgeht. Bislang konnte Apple durch das automatische Aktivieren von Apple Pay an Bezahlterminals Zahlungen über die Twint-App unterbrechen und sich quasi vor Twint drängen, auch wenn Benutzer eigentlich mit der Schweizer App bezahlen wollten. Das soll künftig nicht mehr so sein. Apple zeigt sich bereit, "mit einer wettbewerbsfreundlicheren technischen Lösung Abhilfe zu schaffen", heisst es in der Mitteilung.

Apple hat sich konkret dazu verpflichtet, Twint ab sofort die technische Möglichkeit zur Verfügung zu stellen, den automatischen Start von Apple Pay während des Bezahlvorgangs mit Twint zu unterdrücken. Doch die Weko befasst sich auch weiterhin mit Apple. So ist etwa immer noch ein Entscheid fällig, ob Apple den NFC-Chip in iPhones auch für andere Bezahl-Apps freischalten muss oder nicht.

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