Netzneutralität soll im Gesetz verankert werden

von Simon Wegmüller

4. Juli 2018 - Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates hat mit 17 zu 8 Stimmen einem Antrag zugestimmt, der die Netzneutralität im Fernmeldegesetz verankern will.

Die Netzneutralität könnte in der Schweiz bald gesetzlich verankert werden. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) befasst sich aktuell mit einer Vorlage des Bundesrates, die das Fernmeldegesetz (FMG) revidieren soll. Nun hat die Kommission mit einer Mehrheit von 17 zu 8 Stimmen einem Antrag zugestimmt, durch den die Netzneutralität im FMG verankert werden soll.

Zwar enthalte der Entwurf des Bundesrates bereits Informations- und Transparenzpflichten in Bezug auf die Datenübertragung, so die Kommission, eine Mehrheit derselben fordere aber weitergehende Regelungen. So sollen die Fernmeldedienstanbieter dazu verpflichtet werden, Endkunden die Netzneutralität zu gewährleisten, was auch bedeutet, dass Inhalte und Daten bei der fernmeldetechnischen Übertragung gleich behandelt werden, heisst es weiter.

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