E-Voting im Kanton Thurgau erlaubt

von Alina Brack

20. Juni 2018 - Auslandschweizer können im Kanton Thurgau künftig wieder elektronisch abstimmen. Der Bundesrat hat ein entsprechendes E-Voting-Gesuch bewilligt.

Die im Kanton Thurgau stimmberechtigten Auslandschweizer dürfen elektronisch abstimmen. Der Bundesrat hat ein entsprechendes Gesuch für E-Voting im Thurgau bei eidgenössischen Abstimmungen für die Jahre 2018 bis 2020 bewilligt. Die Bewilligung gilt ab dem Urnengang vom 23. September 2018 und bis zu einer allfälligen Volksabstimmung vom 17. Mai 2020. Allerdings wird die Bundeskanzlei vor jeder Abstimmung prüfen, ob die Bedingungen für den Einsatz der elektronischen Stimmabgaben erfüllt sind und entsprechend eine Zulassung erteilen. Der Kanton Thurgau hat die elektronische Stimmabgabe seinen Auslandschweizer Stimmberechtigten bereits zwischen 2010 und 2015 angeboten, im Herbst 2018 bietet der Kanton erneut E-Voting an. Dabei hat man sich in einem Ausschreibungsverfahren für das System der Schweizerischen Post entschieden, mit der aktuell auch die Kantone Freiburg und Neuenburg zusammenarbeiten.

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