Bundesanwaltschaft stellt hunderte Phishing-Verfahren ein

von Simon Wegmüller

29. Mai 2017 - Die Bundesanwaltschaft hat rund 400 Phishing-Strafverfahren eingestellt. Dies folgt auf einen gescheiterten Pilotfall gegen drei Phishing-Betrüger.

Wie die Bundesanwaltschaft gegenüber der "NZZ am Sonntag" verlauten liess, hat diese in den letzten Wochen 350 bis 400 ihrer Phishing-Verfahren eingestellt – rund drei Viertel aller ausstehenden Fälle. Eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft sagte gegenüber der Zeitung, dass die Verfahren eingestellt wurden, weil auch nach zahlreichen Rechtshilfeersuchen keine Zuordnung der strafrechtlich relevanten Elemente zu einer konkreten Täterschaft möglich sei. Die Rechtshilfeersuche seien nötig geworden, da die mutmasslichen Täter zum grössten Teil aus dem Ausland agierten.

Im letzten Jahr wurden dem Bundesamt für Polizei (Fedpol) 2328 Phishing-Fälle gemeldet. Das sind fast viermal so viele wie noch 2012. Fedpol geht derweil von einer Deliktsumme von 20'000 bis 25'000 Franken pro Fall aus. Zusammen wären das zwischen 45 bis 60 Millionen Franken im letzten Jahr.

Laut "NZZ am Sonntag" ist die Einstellung der Verfahren eine Konsequenz eines gescheiterten Phishing-Pilotverfahrens der Bundesanwaltschaft im letzten Jahr. Diese hatte im Juli 2016 drei Phishing-Betrüger in einem abgekürzten Verfahren angeklagt. Den Tätern wurde vorgeworfen mittels Phishing Zugang zu mehr als 100'000 Kreditkarten erhalten zu haben. Die marokkanischen und russischen Täter kassierten dadurch allein in der Schweiz 3,5 Millionen Franken. Betroffen waren zudem Personen aus den USA, Grossbritannien, Frankreich und Dänemark. Laut Bundesanwaltschaft handelte es sich damals um die "erste Anklage wegen weltweiten Phishings."

Die Anklage wurde jedoch im Oktober 2016 vom Bundesstrafgericht zurückgewiesen. Die Begründung: Die Schweiz sei nicht zuständig für die Verfolgung von Phishing-Delikten, welche im Ausland begangen würden. Eine Verurteilung in diesem Fall hätte jedoch die Grundlage für die Abwicklung der anderen hängigen Phishing-Verfahren sein sollen. Laut "NZZ am Sonntag", welche sich auf zwei unabhängige Quellen beruft, wusste die Bundesanwaltschaft ausserdem bereit zu Beginn der Verhandlungen, dass das Bundestrafgericht die Anklage wegen fehlender Zuständigkeit zurückweisen werde. Diese habe in einem vertraulichen Schreiben darauf hingewiesen.

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