Kolumne: Back to the Roots

1. April 2017
Viele Neuerungen kommen auf die Branche zu: markante Änderungen im Datenschutz auf europäischer Ebene und in der Schweiz, erweiterte Anforderungen an Anbieter von Internet-Dienstleistungen (BÜPF), IoT, Automatisierung etc. Vieles ist im Wandel und benötigt viel Zeit, Geld und Know-how – notabene, der Handlungsbedarf ist gross und dringlich!

Nichtsdestotrotz fehlt es oft an den Basics: Die Zusammen­arbeit zwischen Dienstleistern der IT-Branche, deren Kunden und diversen Sublieferanten muss sorgfältig besprochen und vertraglich geregelt werden. Viele Projekte scheitern denn auch an Grundlegendem: Was genau soll geliefert werden und bis wann? Ist ein Werk geschuldet und damit ein Erfolg – zum Beispiel eine erfolgreiche Migration oder eine gut funktionierende Software – oder "nur" Time und Material, sprich die Leistung von Arbeit gegen Geld (tages- oder stundenansatzbasiert), ohne dass ein Erfolg geschuldet ist? Wer hat einzustehen, wenn es schiefläuft und die Migration nicht oder nicht richtig abgeschlossen werden kann oder mit grossen Verzögerungen? Was gilt, wenn qualifiziertes Know-how beim Lieferanten fehlt oder aber der Kunde den Lieferanten nicht adäquat unterstützt (Zugang, Systeme, Personal etc.)?

Es empfiehlt sich, die wichtigsten Vertragspunkte zu verstehen, zu diskutieren und zu regeln. Das gilt nicht nur, aber auch für Haftungsklauseln, Gewährleistungen etc. Absicht, Grobfahrlässigkeit und leichte Fahrlässigkeit sollten für jeden IT-­Verantwortlichen keine Fremdwörter sein. Drum achte, wer sich bindet – und was er dabei verspricht.

Die swissICT Rechtskommission schreibt neu in jeder Ausgabe eine Kolumne über aktuelle juristische Themen im digitalen Bereich. Der heutige Beitrag kommt von Carmen De la Cruz, Rechtsanwältin / Partnerin de la cruz beranek Rechtsanwälte AG. Weitere Informationen und Kontaktangaben der swissICT Rechtskommission finden Sie unter swissict.ch/recht.

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