Im vergangenen Jahr wurden hierzulande 9650 Überwachungsmassnahmen registriert. Damit bewegte man sich 2015 etwa auf dem Niveau des Vorjahres, als 9679 Überwachungsmassnahmen durchgeführt wurden. Dies
meldet das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD). Die Überwachungsmassnahmen werden von den schweizerischen Staatsanwaltschaften zur Aufklärung von schweren Straftaten, wie Gewalt-, Sexualdelikte oder Delikte gegen Leib und Leben, angeordnet und vom zuständigen Zwangsmassnahmengericht genehmigt.
Des weiteren meldet das EJPD, dass die Massnahmen zur Echtzeitüberwachung – wie etwa das Mithören von Telefonaten oder das Mitlesen von E-Mails – gegenüber 2014 um rund 1 Prozent zugenommen haben. Um rund 1 Prozent abgenommen haben indes die Verbindungsnachweise, sprich rückwirkenden Überwachungsmassnahmen. 2015 wurden 3381 Echtzeitüberwachungen angeordnet, 2014 waren es gegenüber 3344. Die Zahl der rückwirkenden Überwachungsmassnahmen belief sich 2015 auf 6269 (2014: 6335).
Für die Massnahmen entrichteten die Strafverfolgungsbehörden insgesamt rund 13,54 Millionen Franken Gebühren, rund 1 Prozent weniger als im Vorjahr. Den Post- und Fernmeldedienstanbietern erhielten Entschädigungen in der Höhe von rund 9,39 Millionen Franken. Das sind rund 8 Prozent weniger als 2014.