Sechs Personen wegen IT-Bestechung im BAFU angeklagt

von Andrea Luca Späth

26. Januar 2016 - Die Bundesanwaltschaft hat sechs Personen wegen Bestechung bei der Vergabe von IT-Projekten im Bundesamt für Umwelt (BAFU) angeklagt.

Die Bundesanwaltschaft hat sechs Personen wegen unlauteren Methoden bei der Vergabe von IT-Projekten im Bundesamt für Umwelt angeklagt. Gemäss einer Pressemitteilung des Bundes sind die Vorwürfe gegen die mutmasslichen Missetäter happig: Ihnen wird Bestechung, ungetreue Amtsführung sowie Beihilfe zur ungetreuen Amtsführung vorgeworfen. In die Ermittlungsarbeit war auch die Bundeskriminalpolizei involviert.

Im Zentrum der Untersuchung standen, laut Mitteilung des Bundes, unter anderem Vergaben von zahlreichen Dienstleistungsverträgen im BAFU an externe IT-Firmen in den Jahren 2007 bis 2010. Hauptangeklagt sind ein ehemaliger externer IT-Projektleiter sowie ein ehemaliger Sektionschef des BAFU.

Dem damaligen Leiter des IT-Projekts "Dazu" (Datenzugang) beim BAFU wird vorgeworfen, während seines Mandats von IT-Anbieterfirmen unrechtmässige Provisionszahlungen in der Höhe von rund 118'000 Franken vereinbart und erhalten zu haben. Im Gegenzug soll er dafür gesorgt haben, dass das BAFU mit diesen Unternehmen Dienstleistungsverträge abschloss. Weiter wird dem ehemaligen Projektleiter vorgeworfen, mit unlauteren Mitteln Softwarelizenzen und Informatikdienstleistungen im Wert von 500'000 Franken über eine von ihm kontrollierte Firma beschafft zu haben. Er ist in den Punkten mehrfache ungetreue Amtsführung, mehrfaches Bestechen, mehrfaches Sich-bestechen-lassen sowie Urkundenfälschung angeklagt.

Der ehemalige Sektionschef des BAFU ist der zweite Hauptangeklagte und muss sich wegen mehrfacher ungetreuer Amtsführung und mehrfachen Sich-bestechen-lassens verantworten.

Zwei weitere Personen werden beschuldigt, mit dem ehemaligen IT-Projektleiter unrechtmässige Provisionszahlungen in der Höhe von rund 100'000 Franken vereinbart und diesem bezahlt zu haben. Darum müssen Sie sich entweder wegen mehrfachen Bestechens oder Gehilfenschaft zur ungetreuen Amtsführung vor Gericht verantworten.

Dem fünften und sechsten Angeklagten wird zur Last gelegt, die beiden Hauptangeklagten bei der unrechtmässigen Beschaffung von Softwarelizenzen sowie IT-Dienstleistungen unterstützt zu haben. Sie müssen sich wegen Gehilfenschaft zur ungetreuen Amtsführung vor Gericht verantworten.

Bereits im Juli 2015 wurde ein weiterer Beschuldigter in der gleichen Angelegenheit vom Bundesstrafgericht in Bellinzona verurteilt.

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