BÜPF: Datenspeicherung soll auf sechs Monate halbiert werden

von Marcel Wüthrich

30. November 2015 - Der Ständerat will die Vorratsdatenspeicherung im revidierten BÜPF wie gehabt auf sechs Monate beschränken. Im ursprünglichen Gesetzesentwurf waren zwölf Monate vorgesehen.

Die sogenannte Vorratsdatenspeicherung ist der wohl umstrittenste Punkt in der Revision über das Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF). Bislang war vorgesehen, dass die Kommunikationsdaten der Bevölkerung für zwölf Monate gespeichert werden sollen. Nun schreibt allerdings die "Schweiz am Sonntag", dass diese Daten wie bis anhin nur sechs Monate auf Vorrat gespeichert werden sollen. In den parlamentarischen Beratungen über das BÜPF würde sich vor Beginn der Wintersession eine spektakuläre Kehrtwende abzeichnen, wie Recherchen ergeben hätten. Den Antrag zur Halbierung der Speicherdauer stelle die Rechtskommission des Ständerats mit Zustimmung der nationalrätlichen Rechtskommission, so die "Schweiz am Sonntag" weiter – offenbar aus Furcht vor einem Referendum. Werde die Vorratsdatenspeicherung bei sechs Monaten belassen, sei ein Referendum gegen das revidierte BÜPF wohl gestorben. Offen sei allerdings noch die Frage, wie der Nationalrat bei der anschliessenden Differenzbereinigung beim strittigen Punkt entscheiden wird.

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