Mehrwertdienste: Versteckte Kosten sind jetzt verboten

von Ann-Kathrin Schäfer

18. Juni 2015 - Konsumenten von Internet- und Telefondiensten sollen ab dem 1. Juli besser geschützt werden. Dann dürfen Anbieter nur noch die Kosten verrechnen, die sie sichtbar und deutlich angegeben haben.

Konsumenten sollen in Zukunft besser vor Kostenzuschlägen für Telefon- und Internetdienste geschützt werden. Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) haben entschieden, dass Anbieter künftig keine Preise mehr erheben dürfen, die nicht gut sichtbar und deutlich lesbar angekündigt sind.

Das bedeutet: Preise müssen etwa in der Nähe von Buttons gross genug angegeben sein, bevor Nutzer eine Bestellung abschliessen. Ausserdem ist es Anbietern mit 090-Vorwahl nicht mehr erlaubt, einen Zuschlag auf den vorher angegebenen Preis zu berechnen. Diese neue Regelung soll ab dem 1. Juli 2015 gelten.

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