Urheberrechts-Einigung bei Smartphones erzielt

von Ann-Kathrin Schäfer

28. Januar 2015 - Die Diskussion um die Leerträgervergütung ist beendet: Neu werden Hersteller und Importeure einen festgelegten Tarif an Künstler zahlen.

Musiker und Filmemacher sollen ab sofort von Herstellern und Importeuren musikfähiger Handys dafür vergütet werden, dass Nutzer auf ihren Smartphones privat kopierte Musik hören und Filme schauen können. Abhängig von der Grösse des Speichervolumens soll ein festgelegter Tarif an die Schöpfer von urheberrechtlich geschützten Werken gehen, wie die Suisa mitteilt. Diesen haben die Interessensverbände der Hersteller und Importeure von Smartphones, die Konsumentenorganisationen und die Verwertungsgesellschaften nach jahrelanger Diskussion nun festgelegt.

Geeinigt haben sich die verschiedenen Interessenverbände darauf, dass für die Jahre 2010 bis 2014 eine Vergleichszahlung fällig ist. Für verkaufte Geräte ab dem 1. Januar 2015 gilt aber der verhandelte Tarif, nach dem Hersteller beziehungsweise Importeure je Gigabyte einen festgelegten Betrag für Urheberrechte und verwandte Schutzrechte abgeben müssen (siehe Tabelle). Für ein Smartphone mit 64 GB etwa wären das 3,84 Franken.

Bereits im Juli 2014 hatten die Verhandlungspartner den Tarif erarbeitet, nun aber ist dieser von der Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten ESchK gut geheissen worden. Der Tarif gilt zunächst für zwei Jahre, also bis Ende 2016.

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