Konsumentenschutz: Mehr Rechte für Kunden bei Swisscom, Orange und Sunrise

von Alina Brack

14. März 2014 - Der Kampf der Schweizer Konsumentenschützer-Allianz ist vom Erfolg gekrönt. Swisscom, Orange und Sunrise passen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäss den Forderungen von SKS, Acsi und FRC an.

Ende Januar hat eine Allianz von Schweizer Konsumentenschutz-Organisationen Swisscom, Orange und Sunrise dazu aufgefordert, unzulängliche Passagen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu ändern (Swiss IT Magazine berichtete). Mit Erfolg, wie es scheint. Wie die Allianz, bestehend aus SKS, Acsi und FRC, mitteilt, haben die drei Telekom-Anbieter ihre AGB angepasst. Demnach können Nutzer ihren Vertrag neu ohne Strafzahlungen künden, wenn es für sie unvorteilhafte Vertragsänderungen gibt. Dabei ist etwa die Rede von Änderungen bei Preisen, Bandbreite, Geschwindigkeit oder Netzabdeckung. Des weiteren werden die Verträge nach Ablauf der Mindestvertragsdauer nicht mehr automatisch um ein Jahr verlängert. Während dies bei Swisscom bereits seit 2011 der Fall ist, ziehen nun auch Orange und Sunrise nach.

Ebenso verspricht die Konsumentenschützer-Allianz, dass es nun ein "besseres Gleichgewicht zwischen den Möglichkeiten der Anbieter und Nutzer, den Vertrag aus wichtigen Gründen zu kündigen" gibt. Bislang konnten nur die Telekom.-Anbieter einen Vertrag fristlos kündigen und dies auch ohne klare Gründe, während die Nutzer keine Rechte wie Preisreduktionen oder eine Kündigungsmöglichkeit hatten, wenn die Telekom-Anbieter ihre Leistungen nicht erbrachten.

Und schliesslich werden Swisscom, Orange und Sunrise künftig auf die täuschende Bewerbung von sogenannten unlimitierten Abonnements, die in Tat und Wahrheit aber auch limitiert sind, verzichten.

Laut Mitteilung seien die AGB teilweise bereits angepasst worden oder die Änderungen würden in Kürze in Kraft treten. Zudem wird das nun erreichte als erster Meilenstein bezeichnet. Es gebe aber nach wie vor grosse Baustellen wie etwa die Roaming-Gebühren, die hohen Mobilfunktarife im Inland sowie die fehlenden gesetzlichen Grundlagen für technische Neuerungen.

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